Grenzstein

Grenzstein
Grenzstein Tirol-Bayern an der B171 (von drei Seiten)

Ein Grenzstein (auch Abmarkung, Markstein oder Bannstein) ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten (Eckpunkten, Knickpunkten oder Knotenpunkten) einer Flurstücksgrenze. Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern. Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein (hier werden meist längere Steine als sonst üblich verwendet). In sehr lange Grenzen wurden früher so genannte Läufersteine gesetzt (meist alle 100 m). Lässt sich ein Grenzpunkt nicht direkt kennzeichnen, kann ein Grenzzeichen auch als indirekte bzw. mittelbare Vermarkung in eine der vom Grenzpunkt abgehenden Grenzen gesetzt werden (in einem kurzen Abstand, z.B. 1,00 m).

Inhaltsverzeichnis

Beschaffenheit

Grenzsteine bestehen im Normalfall aus Granit- oder Zementsteinen mit einem Kreuz auf der Oberseite, ältere Abmarkungen können auch behauene oder unbehauene Feldsteine ohne Kreuz sein. Man findet auch Grenzsteine auf denen kein Kreuz, sondern der eigentliche Grenzverlauf dargestellt wird. Bei Eck- oder Knickpunkten können so auch abgewinkelte Linien gefunden werden, an manchen Grenzknoten auch stilisierte Grenzlinienverläufe in Form eines „T“. Dabei kamen die in der Region verfügbaren Gesteinsarten zur Anwendung. Es gibt solche aus Granit, Kalkstein, Marmor, Schiefer, Basaltsäulen und weiteren Arten. Bei Grenzen im alpinen Gelände wurden die Grenzmarkierungen (Kreuze, Linien, Wappen und Jahreszahlen) als Felsmarch häufig auch in den gewachsenen Fels oder in einzelstehende, große Felsen eingehauen.[1]

An den Grenzen von Landgütern oder herrschaftlichen Wäldern gibt es noch zahlreiche historische, künstlerisch ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften. Zur Markierung kirchlichen Grundbesitzes wurden ebenso Grenzsteine gesetzt.

Moderne Formen

Statt Grenzsteinen werden – in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen (sowie in Deutschland je nach den Bundesland-abhängigen Vermessungsvorschriften) – auch andere Vermarkungsarten verwendet. In städtischem oder verbauten Gebiet sind dies vor allem: Grenzmarke mit Schraubgewinde, Rohr mit Plastikkappe, Meisselkreuz, Stahl-Nagel oder Messingbolzen, überwiegend mit Inschrift "Grenzpunkt". In neuerer Zeit kommen teilweise auch Grenzsteine aus Kunststoff zum Einsatz. Vor dem Abschluss einer laufenden Vermessung sind auch vorläufige Zeichen (Tagesmarken) wie Holzpflöcke oder Stangen (auch Fluchtstangen) in Verwendung.

Grenzsteine können mit so genannten „unterirdischen Sicherungen“, „Untervermarkungen“ oder „Zeugen“ versehen sein, der zum Beispiel aus einer mit dem Hals nach unten gerichteten Glasflasche, Tonkegel oder einer konischen Plastikmarke unter dem Grenzstein besteht. In vielen Regionen wurden auch Tonzeugen verwandt. Das sind meist rechteckige oder dreieckige Tonscheiben mit dem Wappen der Gemarkung drauf. Diese Zeugen sollen bei wichtigen Grenzen eine Wiederherstellung ermöglichen bzw. bezeugen die Richtigkeit des Grenzsteines, wenn der Stein z. B. durch den Pflug herausgerissen wird. Bei höheren Genauigkeitsansprüchen kann der Zeuge mit dem Theodolit oder einem Schnurgerüst abgelotet werden.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland wird nach dem Strafgesetzbuch das Entfernen, Unkenntlichmachen oder Versetzen eines Grenzsteins in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, mit einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.[2] Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt zudem nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit dar.

Fotos moderner Grenzmarken

Fotos historischer Grenzmarken

Beispiele für historische Grenzsteine

Literatur

  • Nikolaus Philippi: Grenzsteine in Deutschland - Entstehung und Geschichte der Grenzsteine als Steinerne Zeugen in Wald und Flur. Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2009, ISBN 978-3-86777-125-2

Einzelnachweise

  1. BHStA, KL Benediktbeuern 174, Vermarkung der Märcher im Juni 1584
  2. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__274.html Website des Bundesministerium der Justiz. Eingesehen am 8.Mai 2011.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Grenzstein – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

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