- Grosser Gemeinderat
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In der Schweiz wird je nach Gemeinde entweder das ausführende Organ (Gemeindeexekutive) oder das gesetzgeberische Organ (Gemeindeparlament) als Gemeinderat bezeichnet.
In den meisten kleineren Gemeinden, die nicht über ein Parlament verfügen, wird die Exekutive (und deren Mitglieder) als Gemeinderat bezeichnet. Sie besteht meistens aus fünf bis neun Mitgliedern, wovon eines das Amt des Gemeindepräsidenten bekleidet (in einzelnen Kantonen auch Gemeindeammann oder Gemeindehauptmann bezeichnet; die Bezeichnung «Bürgermeister» wird in der Deutschschweiz lediglich in historischem Kontext verwendet). Die Gemeinderäte sind meistens nebenamtlich tätig und werden nach dem Majorzsystem gewählt. Viele Kleingemeinden haben es schwer, genügend Kandidaten zu finden. In Gemeinden übernimmt die Gemeindeversammlung die Rolle der Legislative. In den meisten Kantonen wird die Gemeindeversammlung vom Gemeindepräsidenten geleitet. Im Kanton Bern wird für diese Aufgabe jedoch speziell ein Gemeindeversammlungspräsident gewählt, der das Amt während einer Legislatur ausübt.
In einem grossen Teil derjenigen Gemeinden, die ein Gemeindeparlament als Legislative besitzen, wird dieses als Gemeinderat bezeichnet. Die Exekutive heisst dann meistens Stadtrat. Die Mitglieder des Gemeindeparlaments werden in der Regel nach dem Proporzsystem gewählt.
In einigen Städten, v. a. im Kanton Bern, wird das Parlament Stadtrat und die Stadtregierung (Exekutive) Gemeinderat genannt. Auch diese Exekutive besteht meistens aus fünf bis neun Mitgliedern, wovon eines das Amt des Stadtpräsidenten bekleidet. Es handelt sich meistens um Vollzeit-Ämter, die überwiegend nach dem Majorzwahlsystem bestellt werden.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Gemeindebehörden im Historischen Lexikon der Schweiz
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