Grosskredit

Grosskredit

Unter einem Großkredit versteht man einen Kredit der eine bestimmte absolute oder relative Höhe überschreitet.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Ein Großkredit ist nach deutschem Recht (§ 13 KWG) bei Nichthandelsbuchinstituten ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts erreicht oder übersteigt. Dabei meint der Begriff Großkredit aber nicht nur ein einzelnes Darlehen, sondern umfasst die Gesamtheit aller Kredite des Kreditinstituts an einen Kreditnehmer im Sinne des § 19 Abs. 2 KWG (Kreditnehmereinheit) . Bei Handelsbuchinstituten besteht ein Großkredit, wenn das Gesamtbuch (Summe aus Anlagebuch und Handelsbuch) 10 % der Eigenmittel des Instituts erreicht oder überschreitet. Ein Großkredit darf nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter gewährt werden. Dieser Beschluss soll grundsätzlich vor Kreditgewährung erfolgen.

Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der so genannten Evidenzzentrale der Bundesbank anzuzeigen. Bei Nichthandelsbuchinstituten dürfen sämtliche Kredite an einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) ohne Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr als 25 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen (Großkrediteinzelobergrenze). Alle Großkredite eines Kreditinstituts zusammen dürfen ohne Zustimmung der BaFin nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen (Großkreditgesamtobergrenze). Handelsbuchinstitute dürfen die Gesamtbuchgroßkrediteinzelobergrenze von 25 % der Eigenmittel nur mit Zustimmung der BaFin überschreiten. Nähere Modalitäten zur Berechnungsweise der Großkredite sind neben den §§ 13, 19 und 20 KWG insbesondere in der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) geregelt.

Österreich

Nach dem österreichischen Bankwesengesetz (§ 75 BWG) gilt ein Kredit ab 350.000 Euro als Großkredit. Von Kreditinstituten gewährte Großkredite müssen an die Oesterreichischen Nationalbank gemeldet werden.

Siehe auch

Groß-und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) der BaFin

Literatur

  • Nikolaus Demmelmair: Die Großkredit-, Millionenkredit- und Organkreditvorschriften, Sparkassenverlag, 5. Auflage 2007, ISBN 3-09-305653-5

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