- Warenkredit
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Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
Kredit und Geldschöpfung
Die Vergabe von Bankkrediten (nicht Privatkrediten) erhöht die Geldmenge (Geldschöpfung), die Rückzahlung wiederum reduziert sie. Jedem Kredit steht gemäß der doppelten Buchführung eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Das gilt nicht nur für das Buchgeld der Banken, sondern auch für die als Kredit ausgezahlten Geldscheine und Münzen. Hier hat der Inhaber des Geldes theoretisch eine Forderung gegen die Zentralbank und diese einen Kredit beim Geldinhaber; eine Einlösbarkeit bei der Zentralbank in andere Werte besteht beim modernen Kreditgeld Fiat-Money jedoch nicht. Alles Kreditgeld entsteht durch Kreditvergabe und Ankauf von Aktiva durch Banken und verschwindet durch Kredittilgung und Verkauf von Aktiva durch Banken wieder. Es ist weder sinnvoll noch wünschenswert, dass in einer Volkswirtschaft im Gesamten nennenswert Kredite getilgt werden, da sonst die Geldmenge schrumpft und infolge Liquiditätsmangels die Wirtschaft geschädigt werden würde.
Rechtliche Einordnung
Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit (mit Ausnahme von Dispositionskrediten und Wertpapierkrediten, für die keine Laufzeit und kein Tilgungsmodus vorgegeben ist). Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Daher ist ihnen nur eine Nutzung der Miet-, Pacht- oder Leihsache gestattet (Gebrauchsvorteile; bei Pacht auch Ziehung der Früchte aus der Muttersache). Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Herrschaftsgewalt über die kreditierte Geldsumme oder die Waren. Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet, mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren.
Von Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein Kredit auch dadurch, dass eine Verpflichtung des Kreditgebers, den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen, im Allgemeinen nicht besteht. So sind Stundungen häufig reine Kulanz. Auch Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen. Der Darlehnsvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehnsvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehnsvertrags für den Darlehnsgeber die Pflicht die vereinbarte Darlehnsvaluta dem Darlehnsnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag wird der Darlehnsvertrag erst mit Auszahlung der Darlehnsvaluta wirksam (§607 BGB a.F., §983 ABGB oder römisches Recht).
Kreditformen
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Privatkredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zum Bankkredit keine Geldschöpfung stattfindet. Beim Privatkredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls ansteigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Kreditforderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.
Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. Dispositionskredite, Wertpapierkredite). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.
Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden. [1]
Es gibt hierbei grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.
Kredite für private Kunden
Private Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.
Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der Schufa.
- Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
- Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
- Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt. Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für die Sicherheitenbestellung. Üblich sind Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
- Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Barkredite zur Vorfinanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
- Vorfinanzierungen sind Barkredite die beispielsweise die Zeit bis zum Eingang einer Zahlung aus einer Lebensversicherung oder dem Erlös aus einem Immobilienverkauf gewährt werden
- Wertpapierkredite sind Barkredite, die gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährt werden, hier gelten meist feste Regeln für die Beleihung von Wertpapieren.
- Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften für Anzahlungen oder Mieten.
Kredite für Geschäftskunden
Geschäftskunden sind meist Vollkaufleute. Die Regeln aus dem Verbraucherschutz finden hier keine Anwendung. Die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung sind fließend, da den größeren Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist, diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.
- Investitionskredite sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens.
- Betriebsmittelkredite sind Barkredite für Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Krediteteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
- Warenfinanzierungen oder Barvorschüsse sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und meist nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
- Von strukturierten Krediten wird gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an die Kreditvereinbarung gekoppelt.
- Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
- Diskontkredite werden für den Ankauf von Wechseln eingeräumt.
- Rembourskredite und Akzeptkredite sind ein Kreditinstrument im Außenhandel. Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaft die Bonität des Wechsels.
- Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Banken beispielsweise für Gewährleistung, Zölle oder erhaltene Anzahlungen.
- Akkreditivlinien dienen der Finanzierung von Importgeschäften.
- Roll-over-Kredite sind festverzinsliche Kredite, bei denen der Zins aber nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt ist, sondern in vertraglich festgelegten Abständen den jeweiligen Marktverhältnissen angepasst wird.
Interbankengeschäfte
Als Interbankengeschäfte werden Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als aufgenommene Gelder ausgewiesen).
- Währungskredite dienen meist der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr, können aber auch der Refinanzierung dienen.
- Handelslinien sind Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel.
Kredite an die öffentlichen Hand
Auch an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe werden Kredite gegeben
- Kommunaldarlehen ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen der Länder, Landkreise oder Gemeinden.
- Schuldverschreibungen sind Darlehen, die durch kapitalmarktfähige Titel refinanziert werden können.
- Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
- Schatzwechsel sind praktisch Kassenkredite, werden aber in der Form von Wechseln ausgestaltet. Unter Notenbanken werden sie auch eingesetzt um Zinseinkünfte aus den Devisenreserven zu erzielen.
Kreditgeber
Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehn kann z. B. durch den Nachbarn durch Überlassung von Mehl oder Eiern gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung – beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung – seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller – beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel – eingeschaltet.
Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Absicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).
Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Zentralbankgeld ein, das durch Refinanzierung beschafft werden kann.
Kreditinstitute
Im deutschen Sprachraum sind Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, etwa Hypothekenbanken und Teilzahlungsbanken, mit einem Teil der möglichen Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften Produkte anbieten. Von deutschen Banken wurden per Juli 2006 2.651,1 Milliarden € Kredite an inländische Nichtbanken gewährt [2]
Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.
Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesförderinstitute erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen. Für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.
Zentralbanken als Kreditgeber
Zentralbanken stehen als Kreditgeber der Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Verpfändung von Wertpapieren und Kreditforderungen der Geschäftsbanken an, die im Gegenzug Zentralbankgeld gutgeschrieben bekommen und über Bargeld verfügen können. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen, wobei die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank in gleicher Höhe verzinst werden. Die Geschäftsbanken können im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität jederzeit und unbegrenzt gegen Verpfändung von Aktiva bei der Zentralbank Zentralbank- und Bargeld abfordern.
Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand können die Zentralbanken Kassenkredite zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen gewähren.
Sonstige Kreditgeber
Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist. Daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.
In der Dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite – meist begrenzt auf wenige hundert € – gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.
Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden. Hauptartikel: Privatkredit
Kreditvergabe
Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.
Staatliche Regelungen
Durch Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung – zumindest für die Kreditinstitute – durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien reguliert. Namentlich aus den Regelungen, die mit den Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen, beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.
Schutzvorschriften für den Kreditnehmer
Es gab bereits im Mittelalter – trotz des christlichen Zinsverbotes – Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser Friedrich II mit 10 % (allerdings für Juden) [3]
- In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
- In Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.
Gläubigerschutz
Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen, die die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzen und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber regeln. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25 % des haftenden Eigenkapitals sein.
Schon seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers festlegt.
Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)
Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite über ein Bewertungs- oder sog. „Rating“-Verfahren vor und erteilen Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.
Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen
Kreditvergabe durch Banken stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt laut Gesetz der Europäischen Zentralbank, de facto unterliegt die Geldschöpfung jedoch fast ausschließlich der Kontrolle der Geschäftsbanken. Durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität, Verzinsung der Zentralbankgeldguthaben in Höhe der Leitzinsen und gegenseitige Kreditvergabe zwischen Geschäftsbanken, durch die Schöpfung notenbankfähiger Sicherheiten mittels Kreditvergabe sowie die Erzeugung von Eigenkapital durch Zinseinnahmen, Aktienverkäufe und gegenseitige Beteiligungen unterliegt die Kreditvergabe und damit die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken effektiv keinen Begrenzungen. Per Verordnung der Bundesbank werden seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe angewandt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.
Da Kredite eine deutlich längere Laufzeit aufweisen als Einlagen, ist das Bankensystem prinzipiell nicht in der Lage, einem flächendeckenden Einlagenabzug nachzukommen. In der Finanzkrise nach der Insolvenz von Lehman Brothers konnten die massiven Liquiditätsprobleme im Bankenbereich, durch die im September 2008 der Systemzusammenbruch drohte, nur durch Interventionen von Zentralbanken und Regierungen behoben werden.[4]
Betriebswirtschaftliche Regeln
Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
- Kreditantrag des Kunden
- Prüfung der Kreditfähigkeit
- Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
- Prüfung und Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten
- Kreditzusage
- Abschluss des Kreditvertrages
- Stellung der Kreditsicherheiten
- Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z. B. durch Gutschrift auf dem Girokonto
Absicherung des Kredits
Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten mit Laufzeiten von über sechs Monaten wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
- „weiche Sicherheiten“: Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
- „harte/dingliche Sicherheiten“: insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel-II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.
Ferner können in den Kreditverträgen
- „globale Absicherung“ für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
- „Spezialsicherheiten“ nur für einen einzelnen Kredit
vereinbart werden.
Siehe hierzu auch: Kreditsicherung
Kosten des Kredites
Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum („% p.a.“) angegeben. Für Wertpapier- und Dispositionskredite ist in der Regel jedoch kein Tilgungsmodus vorgesehen, die Zinsen werden hier der Schuld einfach hinzugebucht.
Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder der Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem nach
- der Laufzeit des Kredits
- der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
- Variables Darlehen
- Festzinsdarlehen
- Cap-Darlehen
- Floor-Darlehen
- der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
- den gestellten Sicherheiten,
- dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.
In geringerem Maße wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- bzw. – bei Fremdwährungskrediten – desjenigen Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
- von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.
Die Nebenkosten des Kredits können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
- Vor Kreditvergabe
- Disagien
- Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
- Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
- Bearbeitungsgebühren (z. B. beim Ratenkredit (*)
- Restschuldversicherung
- Bereitstellungszinsen.
- Während des laufenden Kredits
- Bei Beendigung des Kreditvertrags
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
- Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig.
Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.
Geschichtliche Entwicklung
In Hinblick auf das im Christentum geltende Zinsverbot waren im frühen Mittelalter Juden die einzigen, denen die Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Auch für sie galt ein Zinsverbot, es war jedoch beschränkt auf Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft. Die mittelalterlichen Fürsten machten von dieser Ausnahme regen Gebrauch und finanzierten ihre Hofhaltung und Kriege durch die Kredite jüdischer Kreditgeber. Die Rückzahlung erfolgte (sofern überhaupt) durch Steuereinnahmen, Kriegsbeute und Tribute unterworfener Gegner.
Daneben war die Bereitstellung von Saatgut für die Bauern durch die Lehnsherren und die Rückzahlung dieser Warenkredite durch Anteile an der späteren Ernte durchaus üblich. Bei Missernten führte dies jedoch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da häufig der Bauernhof gepfändet wurde (Zinsknechtschaft).
Reisende Kaufleute erhielten schon im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurden und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.
Ende des 17. Jahrhunderts fiel das Zinsverbot für Christen offiziell. Das Bankwesen, das sich bis zum heutigen Tag fortentwickelt hat, entstand aber durch die Bedürfnisse des Seehandels schon früher, vor allem in den Handelsstädten Venedig, Genua, Hamburg, Amsterdam und London. Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem deutschen Kaiser Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden [5]
Dabei hatte immer schon ein enges Vertrauensverhältnis der Banken untereinander eine besondere Bedeutung, da nicht notwendigerweise an jedem Ort Niederlassungen unterhalten werden konnten. Derartige Beziehungen bestehen noch heute im System der Korrespondenzbanken fort.
Entwicklung im 19. Jahrhundert
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Banken in der Form von Kapitalgesellschaften gegründet, da der ansteigende Kreditbedarf der Wirtschaft nicht mehr ausreichend von Privatbankiers gedeckt werden konnte. In Frankreich führten die frühsozialistischen Ideen des Kreises um Saint-Simon zu Bankgründungen. Diese Ideen wurden auch in Deutschland aufgenommen und führten auch hier zu Bankgründungen. Auch Gustav von Mevissen, dem Verwalter des A. Schaaffhausen'scher Bankvereins, hatte sich mit den Ideen der Saintsimonisten beschäftigt und vertrat deren Ansichten [5]
Hermann Schulze-Delitzsch erkannte im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, die auch Kredit gewährten. Ihre Nachfolger sind die heutigen Volksbanken. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Bereich der Landwirtschaft ebenfalls eine Kreditgenossenschaft, um hier Kredite einräumen zu können; hieraus entwickelten sich die Raiffeisenbanken.
Sparkassen, bereits 1746 entstanden, betrieben zunächst neben der Annahme von Einlagen das Leihgeschäft und vergeben seit 1952 Konsumentenkredite mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.
Nach 1950
In den Jahren des Wiederaufbaus nahm die Bedeutung des Kreditgeschäfts mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt; neben einer Gehaltsabtretung wurde insbesondere bei Autos eine Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der Schufa und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.
Nach 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.
Internationalisierung und Globalisierung
Als Folge des Ausbaus des Außenhandels wurden immer öfter Geschäfte auch in ausländischen Währungen abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von Banken im Inland, teilweise wurden auch ausländische Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften international tätig sind und ihnen die Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen zugänglich sind.
Kreditkarten
Bei der Zahlung mit Kreditkarten wie Diners Club, Visa, American Express, MasterCard wird dem Kunden normalerweise ein zinsloser Kredit von einem Monat Dauer gewährt. Die Kreditgebühren bezahlen in diesem Fall die Unternehmen, die die Karten akzeptieren. Bei der Bezahlung mit Debitkarten (wie bei EC, Maestro und Visa Direct etc.) entsteht kein Kredit sondern der Betrag wird sofort dem laufenden Konto belastet.
Kreditarten
Unterscheidung der Kreditarten nach: Laufzeit Höhe Umfang der Besicherung Art der Besicherung Status Kreditgeber Bereitstellung Verwendung - kurzfristig (< 6 Monate)
- mittelfristig
- langfristig > 4 Jahre
- Mikrokredit
- Klein-
- Mittel-
- Millionen-
- Großkredit
- Blanko (unbesichert)
- Teilgedeckt mit Blankoanteil
- Vollgedeckt
- intakt
- gefährdet
- notleidend
- ausgefallen
- Bankkredit
- Lieferantenkredit
- Arbeitgeberdarlehen
- Privatkredit
- Staatskredit
- Organkredit
- Barkredit
- Warenkredit
- Kreditleihe
- Konsumkredit
- Investitionskredit
- Betriebmittelkredit
- Zwischenkredit
- Effektenkredit
- Import/Exportkredit
Quellen
- ↑ Karl F. Hagenmüller: Der Bankbetrieb, Band II – Aktivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte, Wiesbaden 1970, ISBN 3-409-42025-8, S. 15
- ↑ Monatsbericht der Deutschen Bundesbank August 2006, Bankenstatistik S. 1
- ↑ Karl Marx – Friedrich Engels: Werke, Band 25, „Das Kapital“, Bd. III, Fünfter Abschnitt, Berlin 1983, p 611
- ↑ Sachverständigenrat 2008
- ↑ a b Erich Achterberg, Maximilian Müller-Jabusch: Lebensbilder Deutscher Bankiers, Frankfurt 1964, S. 37
- ↑ Karl F. Hagenmüller, bearb. G. Diepen: Der Bankbetrieb – Lehrbuch und Aufgabensammlung, Wiesbaden 1970 ISBN 3-409-42094-0, S. 288; angepasst
Literatur
- Falter, Manuel: „Die Praxis des Kreditgeschäfts, 16. Auflage“, Deutscher Sparkassenverlag, 2004, ISBN 3-09-301520-0
- Borchert, Manfred: „Geld und Kredit“, Oldenbourg, 2003, ISBN 3-486-27420-1
Weblinks
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