Großjährigkeit

Großjährigkeit

Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt. Dies ist in § 2 des BGB geregelt.[1]

Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.

Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876). Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 2, gleichen Inhalts. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1876 trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Januar 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[3]

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[4] Vorher lag es bei 20 Jahren .

Andere Länder

Übersicht

Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt. Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor:


Staat Volljährigkeit mit
Afghanistan 18
Ägypten 21
Albanien 18
Algerien 19
Angola 18
Argentinien 21
Armenien 18
Aserbaidschan 18
Australien 18
Bahamas 18
Bahrain 21
Barbados 18
Belarus 18
Belgien 18
Bhutan 18
Bolivien 18
Bosnien und Herzegowina 18
Brasilien 18,
Wahlberechtigung mit 16
Brunei 18
Bulgarien 18
Burundi 21
Chile 18
Dänemark 18
Deutschland 18
Dschibuti 18
Dominika 18
Dominikanische Republik 18
Ekuador 18
El Salvador 18
Elfenbeinküste 21
Estland 18
Fidschi 18
Finnland 18
Frankreich 18
Gabun 18
Gibraltar 18
Griechenland 18
Guatemala 18
Guinea 21,
vorher bei Heirat
Guyana 18
Honduras 21
Hong Kong 18
Indien 18
Indonesien 18
Iran 18
Irland 18
Island 18
Italien 18
Jamaika 18
Japan 20
Jemen 18
Kambodscha 18
Kamerun 21
Kanada 18 bis 19
(je nach Provinz)
Katar 18
Kenia 18
Kirgisistan 16
Kolumbien 18
Kongo (DR) 18
Kroatien 18
Kuba 18
Laos 18
Lesotho 21
Lettland 18
Libanon 18
Liechtenstein 18

Staat Volljährigkeit mit
Litauen 18
Luxemburg 18
Macau 18
Malaysia 18,
Wahlberechtigung ab 21
Malta 18
Mauretanien 18
Mazedonien 18
Mexiko 18
Moldawien 18
Monaco 21
Mosambik 18
Namibia 21
Nepal 16
Neuseeland 18
Niederlande 18
Norwegen 18
Oman 18
Österreich 18,
vorher bei Heirat,
Wahlrecht ab 16
Pakistan 18 bei Männern,
16 bei Frauen
Panama 18
Paraguay 18
Peru 18
Philippinen 21,
vorher bei Heirat
Polen 18
Portugal 18
Puerto Rico 18
Ruanda 18
Rumänien 18
Russland 18
Saudi-Arabien 18
Schweden 18
Schweiz 18
Senegal 18
Serbien 18
Seychellen 18
Sierra Leone 21
Singapur 21
Slowakei 18
Slowenien 18
Spanien 18
St. Kitts und Nevis 18
Sudan 18
Südafrika 18
Südkorea 20
Swasiland 21
Syrien 18
Tadschikistan 17
Taiwan 20
Tansania 18
Thailand 20
Trinidad und Tobago 18
Tschechische Republik 18
Türkei 18
Tunesien 20
Turkmenistan 16
Ukraine 18
Ungarn 18
Uruguay 18
Usbekistan 16
Venezuela 18
Vereinigte Staaten 18 bei der Anwendung von Bundesgesetzen,
unterschiedlich bei der Anwendung der Gesetze der Bundesstaaten
Vereinigtes Königreich 18,
in Schottland 16
Vietnam 18
Zypern 18

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. § 2 BGB
  2. Art. 38 (2) GG
  3. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
  4. Art. 14 ZGB
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