- Großmütig
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Großmut ist die Charaktereigenschaft einer mächtigen Persönlichkeit, vor allem nach einem Sieg, auch sehr vorwerfbare Taten gegen sie vergeben zu können, knapp: „groszmuth ist edelmuth mit selbstbesiegung“.[1] Einer der klassischen Gegenbegriffe ist „Rachsucht“, ein modernerer Gegenbegriff wäre „nachtragend“.
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Näheres
Seit der Antike gilt die Großmut als wichtige Tugend, insbesondere von Herrschern. Bereits Aristoteles erörtert sie in seiner Nikomachischen Ethik als wünschbare Herrschertugend.
In der römischen Antike wurde die magnanimitas Cäsars sprichwörtlich. Die „Großmut“ einiger Monarchen wurde historisch in ihrem Beinamen gewürdigt, so etwa bei Alfons dem Großmütigen von Aragon, Philipp dem Großmütigen von Hessen oder Johann Friedrich dem Großmütigen von Sachsen.
Das in vielen Verfassungen niedergelegte Recht des Staatsoberhaupts zu begnadigen und zur amnestieren, gilt als eine Verkörperung des Großmut-Ideals im Staatsrecht.
Künstlerische Bearbeitungen
In Wolfgang Amadeus Mozarts 1791 uraufgeführter Oper La clemenza di Tito ist die Großmut des römischen Kaisers Titus das zentrale Thema.
Conrad Ferdinand Meyer widmete der Großmut seine Ballade Der gleitende Purpur.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Wörterbuch der Brüder Grimm, Bd. 9, in: groszmuth, [1935], München 1984, Sp.565
- ↑ in: [anonym] Zwanzig Balladen von einem Schweizer, 1864
Weblinks
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