- Grundmauer
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Die Grundmauer ist der unter der Erde liegende, das heißt im Grund stehende, Teil der Mauer eines Bauwerks. Sie bildet manchmal das Fundament (Fundamentmauer) oder steht auf ihm. In ihr befindet sich meist der Grundstein. Sinn dieser Mauer ist es, das gesamte Gebäude zu tragen. Sie besteht hauptsächlich aus Stein oder Beton.
Die Grundmauer wird in einem Grundgraben (beziehungsweise Fundamentgraben) errichtet, der auf den Baugrund (zum Beispiel Sandgrund, Erdgrund) abgestimmt wird. Sie kommt auf dem gewachsenen Boden oder auf einem künstlich zubereiteten sogenannten Rost zu liegen. Roste sind aus Balken geschaffene Unterlagen oder eingerammte Pfähle. Der Rost wird mit Lehm belegt, sodass die erste Steinlage in allen Punkten sicher aufliegt.[1]
Besonders bei alten Ruinen wie etwa Burgen findet man meist nur noch die Grundmauern vor. Dadurch, dass sie in der Erde verborgen waren, konnten Feuer, Witterung oder Zerstörung (unter anderem durch Eroberer) ihnen nichts anhaben.
Daher stammt auch die Redensart: „Bis auf die Grundmauern abgebrannt“.
Der archäologische Begriff ist: stereobate.
Weitere Mauertypen sind: Futter- oder Stützmauern, Frei- oder Hauptmauern
Einzelnachweise
- ↑ Autor: Carl W. Dempp Uebersichtliche Darstellung der gesammten Baukunde Von Carl W. Dempp, Veröffentlicht von Fleischmann, 1835; Original von Bayrische Staatsbibliothek Digitalisiert am 16. Dez. 2008, http://books.google.de/books?id=f5I5AAAAcAAJ S. 20, 21, 87, 89, 92, 94, 97
Weblinks
Wiktionary: Grundmauer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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