- Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer
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Die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer oder engl. Nuclear Suppliers Group (NSG) ist eine Gruppe von aktuell 45 Staaten, die zur Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen beitragen wollen, indem sie gemeinsame Richtlinien zur Exportbeschränkung umsetzen. Diese Gruppe wurde 1974 in einer Reaktion auf die erste von Indien entwickelte und gezündete Atombombe gegründet. Es war klargeworden, dass offenbar aus kerntechnischem Material, das Indien für die friedliche Nutzung der Kernenergie geliefert worden war, Atomwaffen entwickelt worden waren.
In Anlehnung an die Maßnahmen des zuvor ins Leben gerufenen Zangger Komitees (benannt nach dessen ersten Vorsitzenden, dem schweizer Prof. Claude Zangger), welches die Exportkontrollbestimmung des Nichtverbreitungsvertrages über Kernwaffen gemeinschaftlich und weitgehend einheitlich interpretierte, verfolgt die NSG ebenfalls das Ziel, durch abgestimmte nationale Exportkontrollen die Verbreitung (Proliferation) von Nuklearwaffen zu verhindern. Dabei orientieren sich die tatsächlichen Maßnahmen der NSG an denen des COCOM.
Nach Maßgabe der vereinbarten Richtlinien wird nun je nach der Lage der nationalen Gesetzgebung und der bislang geübten Praxis vom jeweiligen Staat über Exporte von kerntechnischen Produkten und von anderen Materialien, die unter anderen Zwecken auch zu kerntechnischen Zwecken verwendet werden können (Dual Use), entschieden. Die Richtlinien sollen auch die friedliche Zusammenarbeit auf kerntechnischem Gebiet fördern, indem sie Regeln für den gemeinsamen Zweck der Nicht-Weiterverbreitung festlegen und damit eine klare Abgrenzung für den erlaubten Bereich der kerntechnischen Zusammenarbeit definieren. Die Regierungen der USA, Russlands, der Schweiz, Österreichs, Deutschlands und Südafrikas gehören der NSG an. Israel, Iran, Indien und Pakistan gehören nicht dazu.
Die Richtlinien umfassen folgende Produkte und produktbezogene Technologien
- Spaltbares Material wie Uran
- Kernreaktoren und zugehörige Geräte
- Nichtnukleares Material für Kernreaktoren
- Fabriken und Geräte für die Aufarbeitung und Anreicherung von Kernmaterial, für die Fertigung von Brennelementen und Schwerem Wasser
Weitere Richtlinien betreffen den Transfer von Gerät, Material, Software und anderer Technologie an, die in erster Linie zwar keine nukleare Technik sind, aber in zweiter Linie auch kerntechnisch verwendbar sind (sogenannte Dual-Use-Güter). Im Einzelnen betrifft dies Güter, die entweder für Kernwaffen gebraucht werden können, oder aber für einen Brennstoffkreislauf, der nicht von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht wird.
Aktueller Konfliktfall der NSG ist die Vereinbarung zwischen den USA und Indien zur Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Indien ist bisher dem Atomwaffensperrvertrag nicht beigetreten und hat sich damit der internationalen Verpflichtung entzogen, kein Kernmaterial und keine Kerntechnik für militärische Zwecke zu exportieren. Der nach Kanada (29% Weltmarktanteil) mit 22 % Weltmarktanteil zweitgrößte Exporteur von Uran, Australien, strebt inzwischen ebenfalls gute Geschäfte mit Indien an und plant, seine bisher restriktiven Exportregeln zu lockern. Die Uranpreise sind 2005 um 70 % angestiegen.
Weblinks
- Nuclear Suppliers Group (NSG)
- Die Folgen für Europa, Analyse: USA und die Atommacht Indien, Die Welt, 8. April 2006
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