- HBFG
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Das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG), Langtitel: Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen, vom 1. September 1969 (BGBl. I S. 1556) legt den Ausbau und Neubau von Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Bundesländern fest.
Das HBFG wurde im Rahmen der Föderalismusreform zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Die "alte" Gemeinschaftsaufgabe des Bundes wird in Art. 143c, 91b Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) neu geregelt.
Es ist einer der Punkte, in denen der Bund die Bildungshoheit der Bundesländer etwas durchkreuzt und für größere Investitionsvorhaben der Hochschulen Mittel zur Verfügung stellt. Nach dem HBFG gehören zum Ausbau und Neubau von Hochschulen auch die Ausgaben für die Beschaffung der gesondert im Rahmenplan für den Hochschulbau ausgewiesenen Großgeräte für Ausbildung und Forschung, wenn die Kosten für das einzelne Gerät einschließlich Zubehör 125.000 Euro bei Universitäten und 75.000 Euro bei allen anderen Hochschulen übersteigen
Weblinks
- Art. 91b GG
- Art. 143c GG
- Text des HBFG als PDF-Format auf der Seite des BMBF
- Auswirkungen der Föderalismusreform, referiert vom Generalsekretär des Wissenschaftsrates
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