- HFEG
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Das hessische Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Die volle Überschrift lautet: Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diesen Sachverhalt noch regelnde Norm.
Für die Anordnung der sofortigen Inverwahrungnahme ist die Vollzugspolizei und die Ordnungsbehörde gleichrangig zuständig.
Es ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der angeordneten Maßnahme herbeizuführen.
In den anderen Bundesländern werden vergleichbare Gesetze als Unterbringungsgesetz oder Psychisch-Kranken-Gesetz bezeichnet.
Das gerichtliche Unterbringungsverfahren ist durch Bundesrecht geregelt (§§ 70 ff. FGG).
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