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Die Hochschulzugangsprüfung ist in Deutschland eine Möglichkeit für Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung, an einer Hochschule zu studieren.
In der Prüfung sind für das Studium im gewählten Studiengang notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, insbesondere die Fähigkeit, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen sowie auf Selbständigkeit gegründete Denk- und Urteilsfähigkeit und Verständnis für wissenschaftliche Fragen; zu diesen Voraussetzungen gehört auch Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. In der Prüfung soll an die beruflichen Qualifikationen des Bewerbers angeknüpft werden.
Die Hochschulzugangsprüfungen sind je nach Bundesland verschieden und müssen in jedem Bundesland für ein Studium abgelegt werden.
Hochschulzugangsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Hierzu wird eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit vorausgesetzt.
Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist (kaufmännischer Bereich bzw. Führungserfahrung). [1]
Weblinks
- Regelungen hinsichtlich des Hochschulzugangs besonders befähigter Berufstätiger ohne schulische HZB
- Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte in Hessen
Einzelnachweise
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