Hochschulzugangsprüfung

Hochschulzugangsprüfung

Die Hochschulzugangsprüfung ist in Deutschland eine Möglichkeit für Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung, an einer Hochschule zu studieren.

In der Prüfung sind für das Studium im gewählten Studiengang notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, insbesondere die Fähigkeit, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen sowie auf Selbständigkeit gegründete Denk- und Urteilsfähigkeit und Verständnis für wissenschaftliche Fragen; zu diesen Voraussetzungen gehört auch Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. In der Prüfung soll an die beruflichen Qualifikationen des Bewerbers angeknüpft werden.

Die Hochschulzugangsprüfungen sind je nach Bundesland verschieden und müssen in fast allen Bundesländern für ein Studium abgelegt werden. Zum Beispiel ist das Studium in Berlin ohne Hochschulzugangsprüfung möglich (§11 BerlHG) [1]

Hochschulzugangsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Hierzu wird eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit vorausgesetzt.

Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist (kaufmännischer Bereich bzw. Führungserfahrung). [2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.P11.htm.
  2. http://www.wings.hs-wismar.de/de/fernstudium_diplom/wirtschaftsinformatik_diplom/zulassung.

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