Haager Musterabkommen

Haager Musterabkommen
Haager Abkommen über die internationale
Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle
Kurztitel: Haager Musterabkommen
Titel (engl.): Hague Agreement Concerning the
International Deposit of Industrial Designs
Datum: 6. November 1925
Fundstelle:
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:
Ratifikation: 48 Verbandsländer (7. Februar 2008)[1]
Deutschland: 1. Juni 1928
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle kurz Haager Musterabkommen oder HMA ist ein internationales Abkommen auf dem Gebiet des Geschmacksmusterrechtes und wird von der WIPO verwaltet. Durch dieses Abkommen bilden seine 48 Vertragsstaaten[2] einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ).

Durch das HMA ist es Geschmacksmusterinhabern möglich, sich auf die Vorschriften des HMA zu berufen und durch internationale Hinterlegung der Muster oder Modelle den jeweils nationalen Schutzumfang der Verbandsstaaten zu erwerben. Das HMA beinhaltet somit kein materielles Recht, sondern schafft nur ein internationales Hinterlegeverfahren. Diese Hinterlegung in Genf bei der WIPO hat dieselbe Wirkung, wie wenn in jedem Verbandsstaat einzeln hinterlegt wäre

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/hague.pdf
  2. http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/hague.pdf
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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