- Hafenamt
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Ein Hafenkapitän ist eine Amtsperson, die in einem großen Hafen für Schiffsbewegungen, Sicherheit und nautische Verwaltung verantwortlich ist. Die ihm unterstellte Behörde wird in Deutschland Hafenamt oder Hafen- und Seemannsamt genannt.
In kleineren Häfen ist ein Hafenmeister zuständig, in Marinestützpunkten ein militärischer Hafenkapitän.
Die englische Bezeichnung ist Harbourmaster oder Captain of the Port. Die zugehörige Behörde heißt Port Authority.
Siehe auch
- Liste seemännischer Fachwörter
- Reichskriegshafen
- Marinestützpunktkommando Wilhelmshaven
- Port Authority of New York and New Jersey (Hafenbehörde) ist die gemeinsame Hafenbehörde der US-Bundesstaaten New York und New Jersey (PANYNJ)
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