Halachisch

Halachisch

Die Halacha [-ˈχaː] (hebräisch הלכה; auf deutsch „Gehen“, „Wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada.

In diesen rechtlichen[1][2] Auslegungen des schriftlichen Kanons der Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verhaltensregeln, die das gesamte Leben der Gläubigen betreffen. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur sogenannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Tempels und der Babylonischen Gefangenschaft festgehalten wurde.

„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.[3]

Einzelnachweise

  1. Halacha "(...) Das Wort Halacha bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte des Judentums – sowohl auf den Bereich der Ethik als auch auf den der Bräuche. Zunächst ist es ein unparteiischer Begriff, der in gleicher Weise die Rechtspraktiken des progressiven Judentums wie die der Orthodoxie bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch hat er sich jedoch stark an die Art und Weise gebunden, in der sich das jüdische Gesetz nach der orthodoxen Interpretation entwickelte. Daher versteht man im allgemeinen Bewusstsein darunter oft "die orthodoxe Halacha (...)"; Webquellenzugriff 04.11.2008
  2. Die Besonderheit jüdischen Rechts "(...) Das jüdische Recht der Halacha unterscheidet sich von dem uns bekannten Recht in wesentlichen Punkten. Am bedeutendsten sind wohl zwei Aspekte: Erstens sieht sich das jüdische Recht als Resultat göttlicher nicht menschlicher Schöpfung, so dass seine Befolgung eine religiöse und nicht nur eine staatsbürgerliche Pflicht ist. Zweitens stellt das jüdische Recht ein Rechtssystem dar, das die meiste Zeit ohne Einbettung in einen autonomen Staat und somit ohne den Rückhalt einer Staatsmacht existierte und sich entwickelt hat. (...)"; Webquellenzugriff 04.11.2008
  3. |Der Weg: haHalakhah| nach: Neues Lexikon des Judentums; Hsg. Julius H. Schoeps

siehe auch

Mischna, Gemara, Kanon, Gebote des Judentums (Mitzwa)

Weblinks


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