Handelsklausel

Handelsklausel

Unter Handelsklauseln versteht man kurze Formulierungen, die im Handelsverkehr genutzt werden, um den Inhalt von Verträgen festzulegen[1]. Ein Beispiel einer solchen Handelsklausel ist die Formulierung netto Kasse auf Rechnungen, die für eine Zahlung ohne Abzüge, wie etwa Skonto, steht[2] oder z.B. die Tel-Quel-Klausel. Handelsklauseln haben auch international als Incoterms eine große Bedeutung.

Einzelnachweise

  1. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon Stichwort: Handelsklauseln
  2. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: netto Kasse

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  • Handelsklausel — Hạn|dels|klau|sel, die (Wirtsch.): ↑ Klausel (1) in Kaufverträgen, die bes. die Liefer u. Zahlungsbedingungen regelt. * * * Hạn|dels|klau|sel, die (Wirtsch.): ↑Klausel (1) in Kaufverträgen, die bes. die Liefer u. Zahlungsbedingungen regelt …   Universal-Lexikon

  • brutto für netto (bfn) — ⇡ Handelsklausel in Kaufverträgen, nach der der Kaufpreis entgegen § 380 HGB ohne Abzug der ⇡ Tara (Verpackungsgewicht) zu berechnen ist, d.h. der Preis versteht sich für das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung …   Lexikon der Economics

  • circa-Klausel (ca.) — ⇡ Handelsklausel in Lieferungsverträgen, nach der auch Lieferung mit einer geringfügigen (nach Geschäftszweigen verschiedenen) Abweichung in Menge, Preis oder Lieferzeit als ⇡ Erfüllung gilt. Im Schifffahrtsbrauch bei einer Ladungsübernahme… …   Lexikon der Economics

  • frei Haus — Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen. Vgl. auch ⇡ Incoterms …   Lexikon der Economics

  • mittlerer Art und Güte — ⇡ Handelsklausel, die den Verkäufer verpflichtet, eine Durchschnittsqualität zu liefern, und ⇡ Mängelrügen des Käufers nur zulässt, wenn unter Durchschnitt geliefert wurde. Vgl. auch ⇡ Middling …   Lexikon der Economics

  • nach Bedarf — ⇡ Handelsklausel, durch die der Käufer sich vorbehält, die Ware je nach Bedarf vom Verkäufer abzurufen …   Lexikon der Economics

  • nach Belieben — ⇡ Handelsklausel, bei der der Lieferzeitpunkt in dem freien Belieben des Käufers (Abruf n.B.) oder des Verkäufers (Lieferung n.B.) liegt …   Lexikon der Economics

  • netto Kasse — ⇡ Handelsklausel, die jeden Abzug (z.B. Zahlungsskonto) ausschließt …   Lexikon der Economics

  • ohne Gewähr — ⇡ Handelsklausel, die besagt, dass der Verkäufer oder Versender nicht für Qualität, Versendungstermin und andere Vertragsvereinbarungen garantiert. Beim Wechsel: ⇡ Angstklausel …   Lexikon der Economics

  • prima Ware — ⇡ Handelsklausel, betreffend die Beschaffenheit der zu liefernden Ware, i.Allg. Waren erster Güte …   Lexikon der Economics

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