Handeltreibender

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Kaufmann ist im weiteren Sinn des Sprachgebrauchs, jeder der erwerbsmäßig Waren anbietet oder daran mitarbeitet Waren anzubieten. Daraus leitet sich die allgemeine Berufsbezeichnung kaufmännischer Beruf ab, die historische Standesbezeichnung Kaufleute, spezielle Berufsbezeichnungen und die handelsrechtliche Bezeichnung.

Kaufmännische Berufe: Händler und Kaufmann

Der Kaufmann wurde auch Handeltreibender oder Handelsmann genannt. Kaufleute handeln kaufmännisch, nach kaufmännischen Prinzipien und mit kaufmännischen Methoden, also vor allem wirtschaftlich – daher werden diese Berufe auch kaufmännische Berufe genannt. Sie denken und wirtschaften im Rahmen des Unternehmens betriebswirtschaftlich oder übergreifend volkswirtschaftlich.

Während der Begriff Händler den Ein- und Verkauf von Waren in den Vordergrund stellt - auch als Arbeitnehmer, kennzeichnet der Begriff Kaufmann das berufsmäßige – und auch wirtschaftlich eigenständige – Wirtschaften und Handeln, das auch Herstellung und Verarbeitung einbeziehen kann. Kaufmann und Händler sind auch mit Kalkulation, Rechnungswesen, Logistik, Gütertransport, Lagerhaltung und Marketing befasst, oft nur mit einigen dieser Bereiche. Das klassische Bild des Kaufmanns, der auch Händler im eigenen Laden oder Geschäft ist, ist nur im Bereich des Einzelhandels gegeben.

Viele Kaufleute sind Händler im rechtlichen und allgemeinen Sinn. Ein Händler ist (fast) immer auch ein Kaufmann. In Österreich gibt es den Beruf Kaufmann aber nicht mehr – er ist Unternehmer.

Kaufleute als Stand

Nach der Mehrzahl Kaufleute wird besonders im Mittelalter auch ihr Stand (Gesellschaft) benannt. Oft wird der Kaufmann als gesellschaftlich höherstehend angesehen, als der Händler. Die Geschichte der Händler und Kaufleute ist die Geschichte des Handels. Im Mittelalter waren Kaufleute oft in einer Gilde oder Hanse organisiert und gehörten zur städtischen Oberschicht, zum Patriziat. Bis ins 19. Jahrhundert trugen meist nur selbstständige Unternehmer die Berufsbezeichnung Kaufmann, später wurden zunehmend auch Angestellte als Kaufmann geführt.

Handels- bzw. Unternehmensrecht

Handelsrechtlich ist Kaufmann in Deutschland der, für dessen Geschäfte vorrangig das Handelsrecht gilt, dies sind vor allem Betreiber eines Handelsgewerbes, siehe Kaufmann (HGB)). Nach Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studiums an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen werden akademische Grade wie Diplom-Kaufmann verliehen. Der Betriebswirt umfasst weitere höhere kaufmännische Ausbildungen (beispielsweise: Master of Business Administration) im Gegensatz zum Kaufmannsgehilfen, der Ausbildungsberufe umfasst, wie Kaufmann im Einzelhandel oder Bankkaufmann. In der Liste von Ausbildungsberufen finden sich auch sehr viele dieser kaufmännische Ausbildungsberufe. Kaufmannsgehilfen werden heute oft kaufmännische Angestellte genannt.

In Österreich wurde der Kaufmann als Beruf mit der Handelsrechtsreform 2007 abgeschafft, weil der Begriff zu kompliziert war – es gibt nun nunmehr Unternehmer, die dem Unternehmensrecht unterliegen.

In der Schweiz werden in der Lehre des Lehrberufs Kaufmann Prozesseinheiten absolviert und Lernziele in Form von Arbeits- und Lernsituationen gesetzt und abgefragt.


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