Handfahrzeug

Handfahrzeug

Handfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die von Menschenhand gezogen bzw. geschoben werden.

Dazu zählen Schubkarren, Leiterwagen, Sackkarren und dergleichen.

Laut (deutschem) Gesetz muss ein Fußgänger, der bei Dunkelheit oder schlechter Sicht "einen Handwagen, eine Schubkarre oder andere so genannte Handfahrzeuge bzw. einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit sich führt, mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite des Fahrzeugs anbringen oder tragen."


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