Handkommunion

Handkommunion

Kommunion (griech. κοινονία (koinonia) 1 Kor 10,16 EU; lat. communio „Gemeinschaft“) oder Heilige Kommunion wird von den verschiedenen Kirchen und Konfessionen teils sehr unterschiedlich verstanden. Bezüglich einiger Aspekte des Verständnisses herrscht Konsens.

Kommunion kann bezeichnen:

  1. die eucharistischen Gaben;
  2. deren Austeilung und Empfang;
  3. Kirchen- oder Kommuniongemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

Römisch-katholisches Verständnis

Spendung der Heiligen Kommunion

Das römisch-katholische Verständnis der Heiligen Kommunion setzt die Kenntnis des Dogmas der Transsubstantiation voraus: Der Priester konsekriert durch das Aussprechen der Einsetzungsworte und in der Kraft des Heiligen Geistes während des Hochgebets die Opfergaben von Brot und Wein zum Leib und zum Blut Christi. Dieser Vorgang wird Wandlung genannt, d. h. das Wesen der Materie von Brot und Wein bleibt äußerlich erhalten, aber von seiner Substanz her ist es etwas völlig anderes geworden: der wahre Leib und das wahre Blut des Erlösers Christus.

Die Heilige Kommunion bezeichnet und bewirkt die sakramentale Einheit zwischen dem auferstandenen und zur Rechten des Vaters erhöhten Herrn und den Gläubigen, indem der Kommunionspender ihnen Christus selbst reicht, auch wenn die Akzidentien von Brot und Wein für den Bereich des sinnlich Wahrnehmbaren erhalten bleiben.

Voraussetzungen für den Empfang der Heiligen Kommunion sind: die Taufe, das Leben in der Taufgnade, das Festhalten am Glauben der Kirche, die rechte Absicht und der Empfang des Bußsakraments, sofern der Empfänger sich einer schweren Sünde bewußt ist.[1] Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit, das heißt, innerhalb wenigstens einer Stunde vor dem Empfang der Heiligen Kommunion darf der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Für Kranke, Alte und bei akuter Schwäche gelten Ausnahmen: Wasser und benötigte Medikamente sind erlaubt.

Ein Katholik darf die Eucharistie nur innerhalb einer Messfeier, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen.

Nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen sind in der römisch-katholischen Kirche Ungetaufte, jene Nichtkatholiken, die weder einer unierten Ostkirche angehören noch die Erlaubnis (wie z. B. Roger Schutz) zum Empfang der Kommunion haben, sowie alle, die in schwerer Sünde („Todsünde“) leben. Letztere müssen zunächst davon ablassen und sich mit Gott und der Kirche versöhnen, indem sie ihre Schuld bereuen und das Bußsakrament empfangen. Geschiedene, die in einer „nichtkirchlichen“ Verbindung, beispielsweise einer standesamtlichen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion ausgeschlossen[2], es sei denn, sie verpflichten sich, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, „sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“[3]. In diesem Fall können sie zur Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrechterhalten bleibt, „Ärgernis zu vermeiden“ (Kongregation für die Glaubenslehre). Darüber hinaus soll jeder Katholik, bevor er die Kommunion empfängt, sein Gewissen prüfen, seine Fehler bereuen und gute Vorsätze für die Zukunft fassen.

Der Begriff Osterkommunion bezeichnet:

  • gewöhnlich die Erfüllung des Gebots zur Kommunion in der in der österlichen Zeit, zu der jeder zur Eucharistie zugelassene Katholik verpflichtet ist, „wenn ihm nicht aus gerechtem Grund zu einer anderen Zeit innerhalb des Jahres Genüge getan wird“[4];
  • im speziellen Sinn die Erstkommunion nach Empfang der Taufe in der Feier der Osternacht.

Altkatholisches und anglikanisches Verständnis

Die altkatholischen und anglikanischen Kirchen, die sowohl untereinander als auch miteinander in voller Gemeinschaft (full communion) stehen, bekennen die Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gaben und glauben an – sofern sie altkatholisch oder dem anglo-katholischem Zweig zuzurechnen sind – den Opfercharakter der Eucharistie als realer Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi (siehe Utrechter Erklärung), während die Lehre der Transsubstantiation von Brot und Wein abgelehnt wird. Stattdessen wird das Geheimnis der Wandlung betont, das sich philosophisch-scholastischen Kategorien entziehe.

Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie ist die Taufe und der Glaube „an die leibliche Gegenwart des auferstandenen und erhöhten Herrn in den eucharistischen Gestalten“ (Bischöfliche Verordnung für den Bereich der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland von Bischof Josef Brinkhues[5]). Für Anglikaner gilt zudem die Firmung (engl. confirmation) als Vorbedingung zur Zulassung zur Kommunion. Ferner ist eucharistische Nüchternheit (d. h. kein Frühstück bei morgendlicher Kommunion und drei Stunden Abstinenz vor abendlicher Kommunion) üblich, aber nicht vorgeschrieben.

In den beiden Kirchengemeinschaften wird bei der Austeilung des Heiligen Leibes zumeist die Handkommunion in der bei Cyrill beschriebenen Weise (siehe unten) praktiziert, auch wenn Mundkommunion grundsätzlich möglich ist. Die Austeilung des Blutes Christi erfolgt als Kelchkommunion oder durch Intinktion. Der stehende Empfang ist am weitesten verbreitet.

In einigen altkatholischen Kirchen (z. B. Alt-Katholische Kirche der Niederlande, Polnisch-Katholische Kirche) und in der anglikanischen „High Church“ wird die Kommunion in der Regel kniend empfangen. Im Gegensatz zu einigen westeuropäischen altkatholische Gemeinden ist es in der Polish National Catholic Church zudem üblich, bei der Kommunion durch Intinktion die hl. Hostie aus der Hand des Priesters in der Form der Mundkommunion zu empfangen.

Angehörige anderer Kirchen sind zur Teilnahme an der Eucharistie eingeladen, sofern sie getauft sind, und den Glauben an die Realpräsenz teilen. In einigen altkatholischen Kirchen (z. B. in der Alt-Katholische Kirche der Niederlanden) und in den meisten anglikanischen Kirchen gilt ferner die Voraussetzung, in der eigenen Kirche zur Kommunion bzw. zum Abendmahl zugelassen zu sein, um am Mahl des Herrn teilnehmen zu können.

Der Begriff „Kommunion“ ist auch als institutionelle Bezeichnung in Gebrauch: diejenigen anglikanischen Kirchen, deren Bischöfe in Einheit mit dem Erzbischof von Canterbury stehen, gehören zur Anglican Communion (siehe Kirchengemeinschaft).

Evangelisches Verständnis

Im evangelischen Verständnis gibt es zwei besonders betonte Entwicklungen während der Kommunion.

  • Das eine ist die Hinwendung des Gläubigen von der Sünde und der Trennung von Gott zur Gemeinschaft mit ihm.
  • Das andere ist die Bildung der Gemeinde durch die Kommunion. Vorher waren es viele Teile des Leibes Christi, durch die Kommunion wird es ein Leib, eine Gemeinschaft.

In den unierten Konfessionen wird die evangelische Gemeinsamkeit zwischen lutherischen und reformierten Konfessionen betont. Es besteht eine Abendmahlsgemeinschaft.

Lutherisches Verständnis

Abendmahlsempfang in der lutherischen Kirche

Für Martin Luther war seine erste Austeilung des heiligen Abendmahls eine überwältigende Erfahrung.

Der Pfarrer reicht den Kommunikanten Christi wahren Leib unter dem Brot und Christi wahres Blut unter dem Wein. In der Konsekration werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut zu einer sakramentalen Einheit. Grundsätzlich reicht der ordinierte Geistliche die Hostie, weil dies als Zulassung zum Heiligen Abendmahl angesehen wird. Der Kelch kann auch von einem Kommunionhelfer ausgeteilt werden. Die Kommunion in der lutherischen Konfession erfolgt grundsätzlich unter „beiderlei Gestalt“, also die Kommunion von Christi Leib und Blut. Der Gläubige (d. h. derjenige, der den Abendmahlsworten glaubt, wirklich Christi Leib und Blut zu empfangen), empfängt Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit (Martin Luther im Kleinen Katechismus). Der Ungläubige (d. h. derjenige, der nicht glaubt Christi Leib und Blut zu empfangen), nimmt sich das Heilige Abendmahl zum Gericht (vgl. 1 Kor 11,27-29 LUT). Die Gültigkeit des Altarsakramentes hängt jedoch weder vom Glauben des Pfarrers noch vom Glauben der Kommunikanten ab. Allein die Worte Christi (Konsekration) über den Elementen Brot und Wein durch den ordinierten Pfarrer gesprochen oder gesungen, bewirken die sakramentale Einheit von Brot und Leib Christi, von Wein und Blut Christi.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Taufe, die Konfirmation und, bei Kommunionswilligen aus anderen Konfessionen, die volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft. Zum Empfang der heiligen Gaben knien die Kommunikanten am Altar nieder (üblich in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche flächendeckend, in lutherischen Gemeinden der Landeskirchen nur noch vereinzelt). In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist in der Regel die Mundkommunion üblich. In der Kommunion der Gaben erfolgt nach lutherischer Auffassung Vergebung der Sünden, entsteht Gemeinschaft durch Christi Leib und Blut einerseits mit Jesus Christus selbst und andererseits unter den Gläubigen.

Hand- und Mundkommunion

Die Kommunion wird in der katholischen Kirche entweder in Form der Mundkommunion oder nach Maßgabe der Bischofskonferenz auch der Handkommunion gereicht[6], dabei kann in jeder der beiden Formen der Gläubige die Kommunion kniend oder stehend empfangen.

Die Mundkommunion wird als Ausdruck einer Überzeugung gesehen, „wonach die heiligen Gestalten zu berühren und sie mit den eigenen Händen auszuteilen“, […] ein Vorrecht der Geweihten [ist], das auf ihre aktive Teilnahme am eucharistischen Dienst hindeutet.[7] Die Spendung der Kommunion in die Hand der Laien wurde zu allen Zeiten und wird noch heute in der ostsyrischen Apostolischen Kirche des Ostens geübt.[8] In anderen Ostkirchen werden die beiden heiligen Speisen, Brot und Wein, gemischt und verbunden ausgeteilt und daher direkt in den Mund des Empfängers gegeben. In der ältesten Zeit empfingen die Gläubigen die Kommunion zwar auf die Hand; der Leib Christi wurde hingegen nicht mit der Hand ergriffen, sondern die Gläubigen verneigten sich tief und nahmen den Leib Christi mit der Zunge auf.

„Da die rechte Hand den König in Empfang nehmen soll, so mache du die linke Hand zu einem Thron für ihn! Nimm den Leib Christi mit hohler Hand entgegen und erwidere: Amen![9]

Bereits ab Ende des 5. Jahrhunderts ging man vermehrt zur Mundkommunion über, die seit dem 9. Jahrhundert allgemein praktiziert wurde.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. CIC c. 916
  2. Am 13. März 2007 veröffentlichte der Vatikan das Apostolische Schreiben Sacramentum Caritatis (Sakrament der Liebe), in dem unter anderem die Nichtzulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion aufrechterhalten wird.Siehe n-tv: Hoc dixit pater.
  3. Apostolisches Schreiben Johannes Paul II., Familiaris consortio.
  4. CIC c. 920 §2.
  5. Bischöfliche Verordnung zur Feier der heiligen Eucharistie: 3. Aufforderung zum Empfang der heiligen Kommunion. „Wir haben nicht die „offene“ Kommunion. [...] Die Einladung wendet sich an alle anwesenden Gläubigen, die unsern Glauben an die Wirklichkeit und leibliche Gegenwart des erhöhten Herrn im hl. Sakrament des Altars mit uns teilen.“ Bonn, den 15. März 1971, Bischof Josef Brinkhues; abgedruckt in: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken an Deutschland (Hrsg.): Kirche für Christen heute – eine Information über die Alt-Katholische Kirche; Berlin: Hoffmann, 1994; ISBN 3-87344-001-6, Seite 202.
  6. [päpstliche Instruktion Pauls VI. Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, http://www.kathpedia.com/index.php/Memoriale_domini_(Wortlaut).
  7. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae vom 24. Februar 1980.
  8. Surma d'Bait Mar Shimun: Assyrian Church Customs and the murder of Mar Shimun. The Faith Press, London 1920 Kap. IV.
  9. Kyrill von Jerusalem, 4. Jhd. Vgl. Martin Lugmayr, Die heutige Form der Handkommunion, in: Theologisches, Jahrgang 37, Nr. 3/4 März/April 2007, S. 129-134, 133. online-Version

Weblinks


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