- Handlungswissen
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Beim Know-how [ˈnoʊhaʊ, noʊˈhaʊ] (engl., „Gewusst-wie“) handelt es sich um Fähigkeiten und Wissen über prozedurale Vorgänge. Darunter fallen Lösungswege und -prozesse oder Lösungen zu den verschiedensten Problemen, wie z. B. in der Wissenschaft, im Bankwesen, in der Verwaltung, bei Dienstleistungen und in der Technik. Zu einem großen Teil handelt es sich um implizites Wissen.
Know-how gehört auch zu den Begriffen, die in das Modernisierungsparadigma einer Gesellschaft gehören. Es ist von der Terminologie her also nicht mit Wissen, Fortschritt usw. identisch, auch wenn es nicht selten so undifferenziert verwendet wird.
Betriebswirtschaft
Das Know-how als immaterielle Ressource ist ein Vermögensgegenstand einer Organisation, wenn
- dieses einzeln oder in Kombination wertvoll, selten, dauerhaft und schwer imitierbar bzw. substituierbar („sustainable“) ist, und
- das Unternehmen in der Lage ist, die entsprechende Ressourcenbasis durch organisatorische Gestaltung in Leistungspotenziale zu überführen und proaktiv zu nutzen („Capability“).
Das Know-how gilt dann als immaterielle bzw. intangible Ressource und wird innerhalb dieses Bereiches den Human Resources zugerechnet. Im Unternehmenswert drückt sich das Know-how im Goodwill aus.
Rechtliche Betrachtung
Im Rechtssinne stellt Know-how kein Rechtsobjekt dar, über das verfügt werden könnte. Deutlich wird dies, wenn man z. B. Patente dem Know-how gegenüberstellt: Ein Patent ist ein in der Rechtsordnung anerkannter Verfügungsgegenstand (oder besser: ein Rechtsobjekt), der wie eine Sache oder andere Rechte veräußert werden kann. Know-how kann nicht im Rechtssinne übertragen, sondern nur mitgeteilt werden. Demgegenüber kann Know-how genau wie gewerbliche Schutzrechte Gegenstand eines schuldrechtlichen Lizenzvertrages sein.
Siehe auch
- Wissensmanagement
- HowTo
- Knoff-Hoff-Show (Fernsehsendung, ZDF, 1986–2004)
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