- Hauptbeweis
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Der Hauptbeweis bezeichnet die Überzeugung eines Zivilgerichts von der Richtigkeit der Beweisbehauptung einer Partei. Ihn zu führen obliegt der beweisbelasteten Partei, ihn zu verhindern oder zu erschüttern deren Prozessgegner.
Die Erschütterung der richterlichen Überzeugung von der Richtigkeit einer Beweisbehauptung durch den Beweisgegner nennt man Gegenbeweis. Er ist schon geführt, wenn er beim Richter Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung der beweisbelasteten Partei weckt.
Das Gericht erhebt zunächst den Hauptbeweis und nur wenn dieser gelingt, den Gegenbeweis.
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