- Haus Mecklenburg
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Die Obodriten, auch Abodriten, sind die aus dem Herrschergeschlecht der Abodriten hervorgegangene gleichnamige Dynastie der Herzöge zu Mecklenburg, ab 1815 der Großherzöge zu Mecklenburg. Sie waren - wenn man einmal vom Greifengeschlecht, der Dynastie der Herzöge von Pommern und den Schlesischen Piasten absieht - die einzigen Fürsten im Deutschen Reich, die von slawischen Königen abstammten und in ununterbrochener Folge herrschten. Seit 1167 in sächsischer Lehnsabhängigkeit, wurden sie 1170 zu Reichsfürsten und 1348 zu Herzögen ernannt und regierten den mecklenburgischen Gesamtstaat fast tausend Jahre bis 1918.
Die Mecklenburg bei Wismar wurde 1256 als Fürstensitz von Wismar abgelöst. Inzwischen waren jedoch weitere Fürstensitze im obodritischen Herrschaftsgebiet entstanden.
Die mecklenburgische Landesgeschichte ist gekennzeichnet durch wiederholte dynastische Landesteilungen, wobei die einzelnen Teillande bis 1918 stets nur beschränkt autonome Glieder des mecklenburgischen Gesamtstaates blieben. Lediglich der Landesteil Mecklenburg-Schwerin vollzog im Zuge der 1848er Reformen den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat mit konstitutioneller Monarchie, der jedoch 1850 beendet und auf den alten Rechtszustand zurückgeführt wurde.
Teilherrschaften
1229 Erste Hauptlandesteilung in vier Teilherrschaften:
- Mecklenburg
- Parchim (bis 1316)
- Werle (bis 1436)
- ab 1282 Werle-Güstrow und Werle-Parchim
- ab 1292-1316 Werle
- ab 1316 Werle-Güstrow (bis 1436) und Werle-Goldberg (bis 1374)
- ab 1337 Werle-Waren (bis 1425) als Abspaltung von Werle-Goldberg
- Rostock (bis 1314)
1352 Landesteilung in zwei Teilherrschaften (1628–1631 unter Wallenstein zeitweilig vereinigt):
- Mecklenburg-Schwerin (I)
- Mecklenburg-Stargard (bis 1471)
1621 Zweite Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften:
- Mecklenburg-Schwerin (II)
- Mecklenburg-Güstrow (bis 1695)
1701 Dritte Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften:
1815 empfingen beide mecklenburgischen Regenten auf dem Wiener Kongress gemeinsam eine Titelaufbesserung als Großherzöge von Mecklenburg. Beide Landesteile wurden fortan als (Teil-) Großherzogtümer bezeichnet.
Als Adolf Friedrich VI., der letzte Großherzog von Mecklenburg [-Strelitz], 1918 kurz vor dem Ende der Monarchie Selbstmord beging, übernahm der Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. und dankte schließlich am 14. November 1918 für beide Mecklenburg ab. Die vormaligen Landesteile erlangten 1918/19 als Freistaaten erstmals politische Selbständigkeit und blieben Länder des Deutschen Reiches.
Das ehemalige mecklenburgische Fürstengeschlecht ist inzwischen auch fürstenrechtlich im thronfolgeberechtigten Mannesstamm erloschen. Von beiden bis 1918 regierenden Häusern leben Nachfahren, die heute den bürgerlichen Namen Herzog zu Mecklenburg führen.
Literatur
- Almanach de Gotha, Gotha 1936
- Bernhard Friedmann. Untersuchungen zur Geschichte des abodritischen Fürstentums bis zum Ende des 10. Jahrhunderts. - Berlin : Duncker und Humblot, 1986
Siehe auch
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