- Haus der Orte
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Dieser Artikel behandelt das Unterhaus als politischen Begriff. Für die Mainzer Kleinkunstbühne siehe: unterhaus – Mainzer Forum-Theater - British House of Commons (siehe auch Palace of Westminster)
- Canadian House of Commons (siehe auch Parliament Hill)
- das House of Commons of Ireland (1801 im sogenannten Act of Union mit dem englischen Unterhaus verschmolzen),
- das House of Commons of Southern Ireland (1921–1922) und
- das House of Commons of Northern Ireland (1921–1972).
Das Unterhaus ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament die Kammer, in dem die direkt gewählten Volks- und Bürgervertreter zusammenkommen. Die andere Kammer wird meist Oberhaus oder Senat genannt. Anders als der Name vermuten lässt, hat das Unterhaus heutzutage in aller Regel größere Befugnisse als das Oberhaus.
Die Bezeichnung kommt aus dem britischen Parlamentarismus und lässt sich historisch erklären. Die Volksvertretungen des Vereinigten Königreiches und Kanadas führen die Bezeichnung Unterhaus bis heute als Eigenname (engl. „House of Commons“).
Unterhaus im Sinne von “House of Commons”
Als erstes Zweikammernparlament der Geschichte gilt das englische Parlament. Es bestand ursprünglich aus nur einer Kammer, teilte sich jedoch im 14. Jahrhundert. in Unterhaus (engl. „House of Commons“) und Oberhaus (engl. “House of Lords”). Diese Aufteilung geschah vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Ständeordnung. Hier galt der Adel als erster Stand, der Klerus als zweiter und das Bürgertum als dritter Stand. Gesellschaftlich standen die im „House of Commons“ repräsentierten Bürger (engl. "commoners") also unter den beiden ersten Ständen, die das "House of Lords" bildeten. Daher erklärt sich die deutsche Übersetzung „Unterhaus“.
Erst im Zuge der bürgerlichen Revolutionen und Reformen der Neuzeit konnte das Unterhaus seine Machtbefugnisse schrittweise ausbauen. Heute hat es sehr viel weiter reichende Befugnisse als das Oberhaus, vom König ganz zu schweigen.
Eine Reihe von Staaten – zumeist des ehemaligen British Empire – leiten ihr demokratisches System vom britischen Parlamentarismus (Westminster-System) ab. Dort findet man Volksvertretungen, die das britische Unterhaus mehr oder weniger authentisch nachahmen (z.B. Australisches Repräsentantenhaus). Dennoch gibt es heute nur noch zwei Kammern auf der Welt, die „Unterhaus“ als Eigennamen führen:
In Irland existierten ehemals drei Kammern mit diesem Namen,
Das heutige Unterhaus der Republik Irland heißt Dáil Éireann.
Unterhaus im weiteren Sinn (engl. „lower house“)
Ausgehend vom britischen Vorbild wird das Wort Unterhaus im deutschen Sprachgebrauch auch verwendet, um die Volksvertretung in einem Zweikammerparlament zu charakterisieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie tatsächlich „House of Commons“ heißt. Im englischen spricht man in diesem Fall vom „lower house“. Die Bezeichnung Unterhaus ist insbesondere dann angemessen, wenn es sich um ein Westminster-Parlament handelt. Zum Beispiel kann man sagen: „Die Lok Sabha ist das Unterhaus des indischen Parlaments.“
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