- Hausmacht
-
Als Hausmacht bezeichnet man den erblichen territorialen Besitz eines Adelsgeschlechts in einem feudalistischen Staatsgebilde. Sie gründet sich vor allem auf die aus diesen Besitzungen zufließenden Steuern und Abgaben, sowie der von den Vasallen, in Deutschland vor allem Ministerialen, geleisteten Heerfolge.
Zu besonderer Bedeutung kam die Hausmacht im Heiligen Römischen Reich, da dort die Macht eines Königsgeschlechtes seit dem Interregnum von der Größe seiner Hausmacht abhing. Viele deutsche Adelsgeschlechter erstrebten eine Erweiterung ihrer Hausmacht und betrieben deshalb eine intensive Hausmachtpolitik.
Wikimedia Foundation.