- Hautkrebsscreening
-
Als Hautkrebsscreening wird im Allgemeinen die Untersuchung einer großen Population verstanden, um frühzeitig bis dahin unerkannte Hautkrebserkrankungen zu diagnostizieren. Deutschlandweit wird ab dem 1. Juli 2008 ein flächendeckendes Hautkrebsscreeningprogramm von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.
Hautkrebsscreening in Deutschland
Voraussetzungen und Durchführung
Anspruchsberechtigt ist jeder gesetzlich Versicherte über dem 35.Lebensjahr. Die Untersuchung kann alle 2 Jahre erfolgen. Man kann die Untersuchung beim Hausarzt oder Hautarzt durchführen lassen, sofern dieser die Berechtigung zur Durchführung bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung erworben hat. Es erfolgt eine kurze Befragung, eine Untersuchung der Haut, inclusive der Kopfhaut, der sichtbaren Schleimhäute und auch des äußeren Genitals. Eine Feindiagnostik mittels Auflichtmikroskopie (Dermatoskop) ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung erfolgt vom Hausarzt die Weiterüberweisung zu Hautarzt, der nochmals die gleiche Untersuchung vornimmt und entsprechend weiterbehandelt. Bei Nichtvorliegen eines Krankheitsverdachtes erfolgt noch eine kurze Beratung hinsichtlich hautkrebsvorbeugender Handlungsweisen (Sonnenschutz, Meiden von Solarien u.a.).
Ziele
Hauptanliegen ist, Hautkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und damit die Mortalität und Morbidität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Motivation der Bevölkerung, auch die anderen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen in größerem Maße wahrzunehmen. Außerdem soll die Sensibilisierung der Menschen gegenüber hautschädlichen Verhaltensweisen erhöht werden. Langfristig erhoffen sich die Krankenkassen auch eine Kostenersparnis.
Probleme
Befürchtet werden insbesondere in Regionen mit knapper ärztlicher Versorgungsstruktur erhebliche zeitliche Mehrbelastungen der Ärzte mit der Folge weiter steigender Wartezeiten. Dies kann die Akzeptanz und damit auch den Erfolg des Programms gefährden, trotz der relativ guten Liquidation seitens der Krankenkassen. Außerdem gab es Bedenken, dass zu viele Patienten mit letztlich harmlosen Hauterkrankungen von den Hausärzten zu den Hautärzten überwiesen werden, was die Kapazität der ambulanten dermatologischen Versorgung sprengen würde. Es hat sich aber im Modellversuch in Schleswig-Holstein gezeigt, dass diese Befürchtung unbegründet ist.
Nach 5 Jahren Laufzeit sollen die gewonnenen Daten wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach wird entschieden, inwieweit und in welcher Form das Hautkrebsscreeningprogramm in Deutschland fortgeführt wird. Der Erfolg hängt davon ab, ob es gelingt, in der Bevölkerung und bei den Ärzten einen hohen Bekanntheitsgrad und eine hohe Teilnehmerzahl zu erreichen.
Weblinks
- Informations-Archiv des "Gemeinsamen Bundesausschusses" hier online
Bitte beachte den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
Wikimedia Foundation.