Heiliges Kardinalskollegium

Heiliges Kardinalskollegium

Als Kardinalskollegium (bis 1983 Heiliges Kardinalskollegium) wird die Gesamtheit aller Kardinäle der römisch-katholischen Kirche bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

„Senat des Papstes“

Die Mitglieder des Kardinalskollegiums stehen dem Papst einzeln oder als Gemeinschaft, z.B. in den Konsistorien, bei der Leitung der Weltkirche zur Seite. Auf diese Weise kommt den Kardinälen eine beratende Funktion zu. Die früher benutzte Deklaration dieses Gremiums als Senat des Papstes wird im Kirchenrecht heute nicht mehr benutzt, um Parallelen zu rein weltlichen Regierungsinstitutionen zu vermeiden. Jedoch kommt dieser Begriff in der Literatur sowie in offiziellen päpstlichen Verlautbarungen und Urkunden gelegentlich noch vor.

Sedisvakanz

Die wichtigste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Papstwahl. Darüber hinaus legt die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis Johannes Pauls II. fest, dass während der Sedisvakanz die Leitung der Kirche dem Kardinalskollegium obliegt. Allerdings sind die Befugnisse hier auf die Erledigung von Verwaltungstätigkeiten, die Entscheidung dringender, nicht aufschiebbarer Angelegenheiten und die Vorbereitung der Wahl eines neuen Papstes beschränkt. Das Kirchenrecht schränkt die Befugnisse des Kardinalskollegiums insoweit ein, als es Amtshandlungen, die allein dem Papst vorbehalten sind, oder Entscheidungen durch die Kardinäle, die das Recht der Kirche, des Apostolischen Stuhls, die Änderung der Papstwahlordnung oder anderer päpstlicher Gesetze betreffen, ausdrücklich untersagt. Vom ersten Tag der Sedisvakanz bis zum Einzug in das Konklave versammelt sich das Kardinalskollegium täglich zu den so genannten Generalkongregationen, um die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. Während am Konklave selbst nur Kardinäle teilnehmen dürfen, die das 80. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Sedisvakanz noch nicht vollendet hatten, dürfen an den Generalkongregationen auch die über 80-jährigen aktiv mitwirken.

Zusammensetzung

Im Kardinalskollegium sind alle an der Kurie tätigen Kardinäle, alle Kardinäle, die ein Erzbistum oder Bistum leiten, sowie alle aus dem aktiven Leitungsdienst ausgeschiedenen und sonstige Kardinäle vertreten.

Es existiert heute keine festgelegte Höchstzahl der Mitglieder mehr. Dennoch soll gemäß der von Papst Johannes Paul II. verfassten Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis die Anzahl der wahlberechtigten, d.h. unter 80-jährigen Kardinäle, die Höchstzahl von 120 nicht überschreiten. Jedoch hatte sich auch Johannes Paul II. in den Konsistorien von 1998 und 2001 über diese Norm hinweggesetzt und diese Anzahl zeitweise überschritten.

Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen (ordines) unterteilt (Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone).

Der Vorsitzende des Kardinalskollegiums wird Kardinaldekan genannt; derzeitiger Amtsinhaber ist Kardinal Angelo Sodano. Sein Stellvertreter, Subdekan genannt, ist Kardinal Roger Etchegaray.

siehe auch: Liste der Dekane des Kardinalskollegiums

Literatur

  • Graulich, Markus: Kardinalat. Altehrwürdig und funktionsfähig, in: Riedel-Spangenberger, Ilona (Hrsg.): Leitungsstrukturen der katholischen Kirche. Kirchenrechtliche Grundlagen und Reformbedarf, Freiburg/ Basel/ Wien 2002, S. 76–100.

Weblinks


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