- Heilmittelgesetz
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Basisdaten Titel: Bundesgesetz über Arzneimittel
und MedizinprodukteKurztitel: Heilmittelgesetz Abkürzung: HMG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Systematische
Rechtssammlung (SR):812.21 Datum des Gesetzes: 15. Dez. 2000 Inkrafttreten am: 1. Jan. 2002 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte) (HMG) regelt in der Schweiz die Abgabe und Zulassung von Medizinprodukten. Es ist seit dem 1. Januar 2002 nach einem Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom 8. November 2001 in Kraft. Zudem wurde die Organisationsverordnung und die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie der Leistungsauftrag für die Jahre 2002 bis 2005 erteilt.
Das Heilmittelgesetz regelt im Einzelnen
- Abgaben von Arzneimitteln.
- Die Zulassung von Arzneimitteln.
- Betriebsbewilligung für Herstellung, Grosshandel sowie Inspektion dieser.
- Marktüberwachung von Heilmitteln.
- Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.
- Prüfung der Arzneimittelqualität.
- Recht-und Normensetzung
Zentrale Überwachungsbehörde ist die Swissmedic in Bern, die dem Departement des Inneren untersteht.
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