Heimatausweis

Heimatausweis

Der Heimatschein (auch: Heimatausweis) ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.

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Verwendung

Das Zivilstandsamt (entspricht etwa dem Deutschen Standesamt) der Heimatgemeinde (Heimatort) führt ein Register der Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle (entspricht etwa dem Deutschen Einwohnermeldeamt, anderer schweizerischer Ausdruck, teils nur noch historisch: Fremdenkontrolle) hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Gemeinde durch einen Schriftenempfangsschein bestätigt. [1]

Der Heimatschein ist unbefristet gültig.

Heimatausweis

Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen (Wochenaufenthalter), müssen dies bekannt geben. Dazu melden sie sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde an und geben einen hierzu ausgestellten Heimatausweis ab.[1]

Die Heimatausweise werden von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

In der französischsprachigen Schweiz heißt der Heimatausweis "déclaration de domicile".[2]

Form

Der Heimatausweis im A4-Format führt folgende Angaben: neue Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum. Seine Gültigkeitsdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Die Ausstellungsgebühr des Heimatausweises beläuft sich zwischen 10 bis 140 Franken.[3][4][5][6]

Referenzen

  1. a b ch.ch - Allgemeine Infos über diverse Ausweise und Bescheinigungen
  2. Infos zur Anmeldung in Genf
  3. altstjohann.ch - Formular zum Bestellen des Heimatausweises der Gemeinde Alt St. Johann
  4. stadt-zuerich.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise der Stadt Zürich
  5. biel-bienne.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Biel
  6. ilef.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Illnau-Effretikon

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