- Einwohnerkontrolle
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Die Einwohnerkontrolle (in den Grossstädten Personenmeldeamt, seltener auch Einwohneramt) ist eine kommunale Behörde in der Schweiz und Liechtenstein, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörde stellt den ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung her. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzüger, von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer Einwohnerinnen und/oder eines Einwohner bearbeitet. Die Einwohnerkontrolle ist zudem für die Entgegennahme von Anträgen für die Schweizer Identitätskarte zuständig und stellt Bescheinigungen aus. Sie nimmt auch verschiedene Gesuche im Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Regelung des Aufenthalts ausländischer Personen entgegen, prüft diese und leitet sie an das Kantonale Migrationsamt weiter.
Inhaltsverzeichnis
Adressänderungen
Gemäss der Gemeindengesetze der Kantone ist ein Zuzug, Umzug oder Wegzug der Einwohnerkontrolle innert 8-14 Tagen zu melden.
Zuzug
Der Wohnungswechsel sollte persönlich innert 8 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Bei Schweizerischen Staatsangehörigen werden folgende Dokumente benötigt
- Heimatschein
- evtl. Familienbüchlein
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)
- 20.00 CHF pro erwachsene Person
Bei Ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Dokumente benötigt:
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Gebühren für die Anmeldung sind je nach Art der Bewilligung verschieden
Umzug innerhalb des Bezirks
Der Wohnungswechsel innerhalb des Verwaltungskreises sollte persönlich, online oder per eingeschriebene Post innert 8-14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Bei Schweizerischen Staatsangehörigen werden folgende Dokumente benötigt
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)
Bei Ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Dokumente benötigt:
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Meldebestätigung
- Gebühren für die Anmeldung sind je nach Art der Bewilligung verschieden
Pass & Identitätskarte
Ab dem 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass 10 mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken verfügbar. Der Pass und die Identitätskarte (ID) sind beim kantonalen Passbüro telefonisch oder über das Internet zu beantragen. Die Einwohnerkontrolle nimmt nur noch Bestellungen für Identitätskarten entgegen, ab 2011 wird nur noch das kantonale Passbüro Anträge annehmen.
Onlineschalter
Am Onlineschalter (nicht in jedem Kanton verfügbar) besteht die Möglichkeit von einem internetfähigen Computer zum Beispiel einen Heimatausweis zu bestellen oder eine Adressauskunft zu verlangen.
Siehe auch
- Verwaltung
- Rathaus
- Einwohnermeldeamt (Deutschland)
Weblinks
Kategorien:- Behörde (Schweiz)
- Kommunalverwaltung
- Öffentliches Recht (Liechtenstein)
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