Heimbürge

Heimbürge

Als Heimbürge (weibliche Form Heimbürgin, früher auch Totenfrau) wird ein Leichenwäscher bezeichnet.

Tätigkeit

Die Aufgabe der Totenfrau war es, den Verstorbenen zu waschen und anzukleiden. Sie wurde von den engsten Angehörigen des Trauerhauses bestellt, meist war sie eine auf diese Aufgabe spezialisierte Frau aus dem Dorf oder Stadtviertel oder auch eine Nachbarin.

Die Totenfrau wusch die Leiche und salbte sie oft auch mit ätherischen Ölen. Sie kleidete den Verstorbenen in seine Festtagskleidung (bei ledig verstorbenen Jungfrauen oft auch in ein Brautkleid) und bereitete den Leichnam auf die Aufbahrung, der die Totenwache und Aussegnung durch den Priester folgten, vor. Häufig übernahm sie auch die Anzeige des Todes beim Standesamt und erschien daher auf Sterbeurkunden.

Heute

Nachweislich gab es den Beruf der Totenfrau bis 1964 in Offleben im Braunschweiger Land. Das Waschen und Einkleiden des Leichnams übernimmt heute in der Regel der Bestatter. In der DDR waren bis zuletzt Heimbürgen – teils für Bestattungsunternehmen, meist aber im Auftrag der Kirche – tätig; aber sie übten die Tätigkeit selten als ihren einzigen Beruf aus. Auch heute gibt es Bestattungsunternehmen, die Personen mit dieser Berufsbezeichnung und diesem Berufsverständnis im Einsatz haben.

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  • Unterheimbürge, der — Der Unterheimbürge, des n, plur. die n, der zweyte Heimbürge dem Range nach, welcher dem Oberheimbürgen untergeordnet ist. S. Heimbürge …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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