- Sterbeurkunde
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Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.
Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes.
In die Sterbeurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt),
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Sterbeurkunden werden i. d. R. für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen. Für sonstige Zwecke, wie die Kündigungen von Verträgen, reichen meist einfache Kopien der Sterbeurkunde. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Sterbeurkunden ist nach § 72 Personenstandsgesetz Ländersache.
Siehe auch
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- Personenstandsrecht (Deutschland)
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