Heinrich Brokes (1706 bis 1773)

Heinrich Brokes (1706 bis 1773)

Heinrich Brockes II. (auch: Hinrich Brokes; * 15. August 1706 in Lübeck; † 12. Juni 1773 in Lübeck) war ein deutscher Jurist und Bürgermeister von Lübeck.

Heinrich Brockes II., Epitaph-Porträt
Grabdenkmal in der Lübecker Marienkirche
Familienwappen

Inhaltsverzeichnis

Leben

Brockes war Nachkomme des Lübecker Bürgermeisters Heinrich Brockes I. und Sohn des Rechtsanwalts Dr. Johan Brokes, Erbgutbesitzer in Krempelsdorf, unmittelbar westlich vor den Toren der Stadt. Von 1717 bis 1725 besuchte Brockes das Katharineum seiner Heimatstadt Lübeck. 1725 immatrikulierte er sich an der Universität Wittenberg und nahm ein Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften auf. Er wechselte später zunächst an die Universität in Halle, um unter Christian Thomasius seine Studien fortzusetzen, und ging danach nach Leipzig. 1730 nach Wittenberg zurückgekehrt, erwarb er die juristische Doktorwürde. Zehn Jahre darauf wurde er am selbigem Ort außerordentlicher Professor der Rechte und außerordentlicher Beisitzer an der Juristenfakultät.

1743 nahm er das Angebot einer ordentlichen Professur an der Universität Jena wahr und avancierte zum Beisitzer im Schöppenstuhl. Infolgedessen wurde er 1744 Beisitzer des Hofgerichts, 1747 Professor der Pandekten (und damit Beisitzer der Juristenfakultät) und wurde 1748 zum herzoglich sachsen-gothaischen und Altenburger Hofrat berufen. 1753 kehrte er in seine Geburtsstadt Lübeck zurück und wurde dort erster Syndikus, Konsistorialpräsident und 1768 dritter Bürgermeister der Hansestadt.

Er war verheiratet mit der Tochter des Wittenberger Professors Jakob Karl Spener.

An die Familie Brockes erinnert heute die Brockesstraße im Lübecker Stadtteil St. Lorenz.

Werke

Neben akademischen Dissertationen und Programmen schrieb Brockes mehrere lateinische Kompendien über Institutionen, Römische Rechtsgeschichte, Pandekten, Lehnrecht und Vortragskunst. Er gab Christoph Franks „Institutiones juris cambialis“ neu heraus und schrieb 1765 „Salectae observationes forenses“. Darin behandelt er in Abschriften das alte Lübecker Recht und das Wisbyer Seerecht.

Im Lübecker Stadtarchiv hat sich ein Manuskript Brockes unter dem Titel Collectio Inscriptorum Lubecensium erhalten, in dem er alle zu seiner Zeit erhaltenen Inschriften an Lübecker Bauten verzeichnete. Da es auch heute verlorene Inschriften enthält, ist das Verzeichnis zu einer wichtigen Quelle der Stadtgeschichte geworden.

Inschrift des Grabdenkmals

Sein Epitaph befindet sich an der Ostwand der südlichen Vorhalle der Lübecker Marienkirche und zeigt folgende lateinische Inschrift:

IN MEMORIAM VIRI MAGNIFICI ILLUSTRIS CONSULTISSIMI HENRICI BROKES I(URIS) U(TRIUSQUE) D(OCTOR) HERED(IS) KREMPELSD(ORF) SER(UM) DUC(TUM) GOTHA CONS(ULARIS) AUL(AE) PRIMUM PROF. WITTE(N)B(ERG) POST PROF. PAND(ECTARUM) APUD IENENSESTUM PATRIAE REIP(UPLICAE) LUBECAE SYND(ICUS) PRIM(US) ET TANDEM EIUSDEM REIP(UBLICAE) LUBEC(AE) CONSULIS IMMORTALITER MERITI SENIS LXVII ANN(O) MDCCLXXIII DIE(S) XII CALEND(AE) IUN(IUS) PIE(TATE) DEFUNCTI HOC MONUMENTUM EXSTRUENDUM CURARUNT ET VIDUA MOESTISSIMA ET HERES TRISTISSIMUS

Übersetzung: In Gedenken an den großartigen, angesehenen und überlegtesten Mann Heinrich Brokes, Doktor beider Rechte (weltlich und kirchlich) stammend aus Krempelsdorf; später Leiter des herzoglichen gothaischen Hofrates; zuvor Professor in Wittenberg, später Professor der Pandekten in der Nähe von Jena; erster Syndikus seiner Heimatstadt Lübeck und schließlich Bürgermeister seiner Heimatstadt Lübeck. Nach unsterblichem Verdienst im Alter von 67 am 12. Juni 1773 in Frömmigkeit verstorben. Dieses errichtete Denkmal sollen sowohl die übermäßig trauernde Witwe als auch der äußerst betrübte Erbe pflegen.

Literatur


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