- Herzogtum Sachsen-Weißenfels
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Das Herzogtum Sachsen-Weißenfels war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und bestand von 1656/57 bis 1746 mit der Residenz Weißenfels. Es war im Besitz einer Seitenlinie der albertinischen Wettiner. Da der Stifter der Linie, Herzog August, zugleich als Administrator des Erzstiftes Magdeburg in Halle residierte, ist für die Nebenlinie gelegentlich auch die Bezeichnung Sachsen-Halle anzutreffen.
Entstehung und Geschichte
Der sächsische Kurfürst Johann Georg I. verfügte in seinem Testament vom 20. Juli 1652, dass seine drei jüngeren Söhne, die keinen Anspruch an einem Teil der Kurlande hatten, zu ihrer materiellen Versorgung Sekundogeniturfürstentümer erhalten sollten. Nachdem der Kurfürst am 8. Oktober 1656 gestorben war, wurde am 22. April 1657 in Dresden der „Freundbrüderliche Hauptvergleich“ sowie 1663 ein weiterer Vergleich geschlossen, in dem die drei Territorien und die zugehörigen Hoheitsrechte endgültig abgegrenzt wurden und bei denen es den Brüdern Johann Georgs II. gelang, einen Teilerfolg hinsichtlich ihrer Souveränitätsbestrebungen zu erzielen. Es entstanden die albertinischen Nebenlinien Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz, die eigene Herzogtümer begründeten.
Erblande des Herzogtums Sachsen-Weißenfels
Prinz August, der zweitälteste Sohn des Kurfürsten, zu diesem Zeitpunkt bereits Administrator des Erzstiftes Magdeburg, erhielt aus dem Thüringer Kreis die Ämter Weißenfels (mit den Städten Weißenfels und Langendorf), Freyburg (mit der Stadt Freyburg und dem Schloss Neuenburg), Sachsenburg (mit der Stadt Sachsenburg), Sangerhausen (mit Pölsfeld sowie Stadt und Schloss Sangerhausen), Eckartsberga (mit den Städten Eckartsberga und Bad Bibra) und Weißensee (mit der Stadt Weißensee und der Runneburg) sowie das Kreisamt Langensalza (mit der Stadt Langensalza und dem Schloss Dryburg) „samt allen Gefällen, Ein- und Zugehörungen an Mannschaft, Zinsen, Forwergen, Aeckern, Wiesen, Steuern, Diensten, Gehöltzen, Mühlen, Schäfferreyen, Seen, Teichen, Fischerreyen, Gerichten, Wildpahnen, Zöllen, Geleiten, Bergwerken, Landes-Fürstlicher Obrigkeit und andern Herrlichkeiten“.
Da Herzog August wiederholt Ansprüche auf den gesamten Thüringer Kreis des Kurfürstentums stellte, sah sich Kurfürst Johann Georg II. zudem später genötigt, der Linie Weißenfels auch noch Thamsbrück, Röblingen, Laucha, Mücheln und Kindelsbrück sowie die Klöster und Stifte Beutitz, Bornrode, Kölleda, Kaltenborn, Rohrbach, Salza, St. Ulrich und Weißenfels zuzugestehen.
Fürstentum Sachsen-Querfurt als weiteres Territorium der Weißenfelser
Einen zweiten, besitzrechtlich anderen Güterkomplex der Nebenlinie bildeten die vier sogenannten eximierten Ämter des Erzstifts Magdeburg: Querfurt (mit Stadt und Burg Querfurt), Jüterbog (mit Jüterbog), Dahme (mit Stadt und Schloss Dahme) und Burg (mit Burg). Diese waren Kursachsen bereits im Prager Frieden von 1635 zugesprochen worden und auch von der Regelung des Westfälischen Friedens ausgenommen, nach der das Erzstift Magdeburg nach dem Tod des Administrators August als Ersatz für das an Schweden gefallene Vorpommern in den Besitz Brandenburgs übergehen sollte. 1652 übertrug Kurfürst Johann Georg I. dem Administrator August, seinem zweitgeborenen Sohn, diese vier eximierten Ämter als Ausgleich für dessen Verzicht auf das Bistum Meißen. Die endgültige Regelung des Übergangs erfolgte im freundbrüderlichen Vergleich von 1657. Später kam es noch zu einigen Veränderungen: Burg wurde 1687 gegen die Aufgabe von Lehnsansprüchen gegenüber Dahme, Jüterbog und Querfurt an Brandenburg verkauft; gleichzeitig wurden aber auch die thüringischen Ämter Wendelstein (mit Wendelstein), Sittichenbach (mit Sittichenbach) und Heldrungen (mit Heldrungen) dazu erworben.
Aus diesen Gebieten, die im Kern die Ende des 15. Jahrhunderts erloschene Herrschaft Querfurt darstellten, bildete man das reichsunmittelbare Fürstentum Sachsen-Querfurt, dem Kurfürst Johann Georg II. landeshoheitliche Rechte zubilligte und Kaiser Leopold Sitz und Stimme im Kreistag des Obersächsischen Reichskreises gewährte, daher auch die oft anzutreffende Bezeichnung Sachsen-Weißenfels-Querfurt, obwohl beide Gebietsteile einen staatsrechtlich unterschiedlichen Status hatten. Obwohl Reichsstand, blieb dem Fürstentum Querfurt jedoch ein Stimm- und Sitzrecht im Reichstag verwehrt.
Grafschaft Barby fällt an Weißenfelser
Ferner bekam August die urkundlich bestätigte Anwartschaft auf die Grafschaft Barby, welche im Jahre 1659 durch das Aussterben des Barbyer Grafenhauses an Weißenfels fiel. Das Barbyer Amt Rosenburg (mit Rosenburg) wurde jedoch 1679 über Zwischenwege an Brandenburg abgetreten. August überließ Barby testamentarisch seinem jüngeren Sohn Heinrich und dessen Nachfahren, wodurch sich von der Weißenfelsischen Sekundogenitur nochmals eine Nebenlinie absplitterte. Diese starb jedoch 1739 im Mannesstamm aus und fiel an die Hauptlinie zurück.
Landesherren (Hauptlinie Sachsen-Weißenfels-Querfurt)
- 1656–1680 August (1614–1680)
- 1680–1697 Johann Adolf I. (1649–1697)
- 1697–1712 Johann Georg (1677–1712)
- 1712–1736 Christian (1682–1736)
- 1736–1746 Johann Adolf II. (1685–1746)
Keines der Kinder Johann Adolfs II. erreichte das Erwachsenenalter und mit seinem Tode fiel das Herzogtum an Kursachsen zurück.
Nebenlinie Sachsen-Weißenfels-Barby
- 1680–1728 Heinrich (1657–1728)
- 1728–1739 Georg Albrecht (1695–1739)
Fällt nach dem kinderlosen Tode Georg Albrechts an die Hauptlinie zurück.
Literatur
- Joachim Säckl: Sachsen-Weissenfels. Territorium – Hoheit – Dynastie, In: Barocke Fürstenresidenzen an Saale, Unstrut und Elster, hg. v. Museumsverbund „Die fünf Ungleichen e. V.“ und dem Museum Schloss Moritzburg Zeitz, Petersberg 2007, S. 33-59.
- Hellmut Kretzschmar: Zur Geschichte der sächsischen Sekundogeniturfürstentümer, in: Sachsen und Anhalt, Bd. 1, 1925, S. 312-343 und Bd. 3, 1927, S. 284-315, ND in: Hellmut Kretzschmar: Vom Anteil Sachsens an der neueren deutschen Geschichte, hrsg. v. Reiner Groß und Manfred Kobuch (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, Bd. 16), Stuttgart 1999, S. 141-203.
- O. Posse: Die Wettiner. Genealogie des Gesamthauses Wettin Ernestinischer und Albertinischer Linie. Zentralantiquariat Leipzig 1994 (Nachdruck der Originalausgabe Giesecke & Devrient, Leipzig u. Berlin 1897 mit Korrekturen und Ergänzungen). ISBN 3-7463-0171-8
- O. Kaemmel: Sächsische Geschichte. Hellerau-Verlag, Dresden 1997 (Nachdruck der 2. Auflage von Göschen, Leipzig 1905 mit Ergänzungen). ISBN 3-910184-01-4
- J. John, R. Jonscher und A. Stelzner: Geschichte in Daten: Thüringen. Koehler & Amelang, München/Berlin 1995, ISBN 3-7338-0185-7
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