- Herzogtum Sachsen-Zeitz
-
Das Herzogtum Sachsen-Zeitz war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und bestand von 1656/57 bis 1718 mit der Residenz Zeitz. Es war im Besitz einer Seitenlinie der albertinischen Wettiner.
Der sächsische Kurfürst Johann Georg I. verfügte in seinem Testament vom 20. Juli 1652, dass seine drei jüngeren Söhne Sekundogeniturfürstentümer erhalten sollten. Nachdem der Kurfürst am 8. Oktober 1656 gestorben war, wurde am 22. April 1657 in Dresden der „Freundbrüderliche Hauptvergleich“ sowie 1663 ein weiterer Vergleich geschlossen, in dem die drei Territorien und die zugehörigen Hoheitsrechte endgültig abgegrenzt wurden und bei denen es den Brüdern Johann Georgs II. gelang, einen Teilerfolg hinsichtlich ihrer Souveränitätsbestrebungen zu erzielen.
Es entstanden die Herzogtümer:
- Sachsen-Zeitz,
- Sachsen-Weißenfels und
- Sachsen-Merseburg.
Prinz Moritz, der viertälteste Sohn erhielt die, vorher größtenteils zum während der Reformation 1562 säkularisierten Stift Naumburg gehörenden, Schlösser, Städte und Ämter. Des Weiteren kam infolge des Sächsischer Teilungsvertrages die ehemalige hennebergische Residenzstadt Schleusingen 1660 an Sachsen-Zeitz.
Bis zur Fertigstellung des Neubaus der Moritzburg in den Folgejahren, residierte man provisorisch im Naumburger Stadtschloss.
Landesherren
Die einzigen Landesherrn waren Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz und sein Sohn Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz.
Die Linie starb als erste der drei Sekundogenituren im Jahr 1718 aus, da der einzige männliche Erbe Prinz Christian August in den geistlichen Stand eingetreten war.
Literatur
Wikimedia Foundation.