- Hilfslohn
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Der Begriff Hilfslohn bezeichnet in der Kostenrechnung bzw. Kostenartenrechnung einen Lohntyp, der nicht direkt als Fertigungslohn erfasst werden kann, also z. B. Arbeitslöhne für Reinigungskräfte oder Lagerarbeiter. Sie stellen Gemeinkosten dar, da sie nicht direkt einem Werkstück oder einer einzelnen Dienstleistung zugerechnet werden können.
Siehe auch: Kostenrechnung
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