Hochzeitsbrauchtum in Japan

Hochzeitsbrauchtum in Japan
Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Was neben den hier aufgeführten dürftigen Statistiken und gesellschaftlichen Trends noch fehlt ist eine Beschreibung der Hochzeitsriten und Bräuche. Außerdem fehlen noch Literaturangaben und genauere Daten. Es fehlt außerdem eine geschichtliche Darstellung, die genauer auf den Übergang zu eher monogamen Sitten eingeht.

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Heirat nach Shintō-Ritus (神前結婚, Shinzenkekkon), Meiji-Schrein, Tokyo 2002

Inhaltsverzeichnis

Partnersuche

In der Edo-Zeit wurden Heiraten üblicherweise durch die Familien verhandelt. Um geeignete Kandidaten zu finden, konnte auch ein Heiratsvermittler (仲人, nakōdo) eingesetzt werden. In der Meiji-Zeit wurden diese Regelungen durch die Einführung des Ie-Systems weiter verfestigt. Eine weitere Neuerung dieser Zeit ist die Praxis des Omiai: Beide Ehepartner werden einander und der anderen Familie vorgestellt, und erst bei einem Konsens kommt es zur Hochzeit.

In der Nachkriegszeit sank der Anteil der durch Omiai geschlossenen Ehen kontinuierlich und liegt heute nur noch bei etwa 5 %. Heutzutage betrifft der Brauch in erster Linie besonders wohlhabende oder traditionsreiche Familien, die sehr genau darauf achten, wen ihre Kinder heiraten.

Als heiratstauglich gilt in Japan ein sogenannter yasashii otoko, am ehesten lässt sich das vielleicht mit „liebevoller Mann“ übersetzen. Ein weiteres Kriterium sind die sogenannten „drei Kō“ (三高, sankō): hochgewachsen (高身長, kōshinchō), gute/höhere Ausbildung (高学歴, kōgakureki) und ein hohes Einkommen (高収入, kōshū'nyū). Als das ideale Heiratsalter für den Mann gilt sein erstes Jahr in einer Firma.

Viele Männer erwartet dagegen eine Frau, die als kawaii (niedlich) gilt, eine sogenannte burikko. Viele Frauen unterstützen dieses Bild, indem sie sich im Beisein von Männern betont kindlich verhalten. Dazu gibt es die etwas gehässige Redewendung vom „liegengebliebenen Weihnachtskuchen“: So wie ein Weihnachtskuchen bis zum 24. (Dezember) gegessen werden sollte, sollte eine Frau mit 24 verheiratet sein. Das tatsächliche durchschnittliche Heiratsalter liegt aber mittlerweile darüber (1995: Männer 30,5; Frauen 27,2 Jahre). Entsprechend dem Rollen-Idealbild als Hausfrau wird von japanischen Frauen auch erwartet, dass sie kochen, sich um den Haushalt kümmern und für die Erziehung der Kinder zuständig sind. In vielen Haushalten übernimmt die Frau auch die Finanzen.

Für japanische Karrierefrauen ist es sehr schwierig, einen Partner zu finden. Selbstverständlich gibt es japanische Männer, die akzeptieren, dass ihre Frau arbeitet: Die Regel (rund 60% der Frauen) ist allerdings, dass die Frau nach der Hochzeit aus dem Arbeitsleben ausscheidet und Hausfrau und Mutter wird. Erst wenn die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben, nimmt die Frau wieder eine Arbeit auf, oft aber nur eine Teilzeitstelle (rund 70%). Auch Firmen üben bisweilen Druck aus, dass verheiratete Frauen aus der Firma auszuscheiden haben. Betrachtet man den Anteil arbeitender Frauen in Japan nach dem Alter, so hat der Graph die Form eines M: Bis zum 25. Lebensjahr steigt der Anteil, dann sinkt er wieder, um einen erneuten Hochpunkt bei etwa 45 Jahren zu erreichen.

Japanischen Frauen, die Karriere machen wollen, bleibt daher oft nichts anderes übrig, als bis weit über dreißigste Lebensjahr unverheiratet zu bleiben. Dann haben sie es allerdings schwer, noch einen Partner zu finden. Entweder sie bleiben unverheiratet oder versuchen über eine Agentur, einen Ehemann im westlichen Ausland zu finden.

Nachfolgend die Ergebnisse einer 1999 von der Zeitschrift NIPPONICA veröffentlichten Umfrage. [1]Die Fragestellung lautete: Wonach suchen Sie, wenn Sie einen Ehepartner auswählen? (mehrfache Antworten möglich)

Antworten der Frauen Rang Antworten der Männer
Charakter und Persönlichkeit 74% 1 93% Charakter und Persönlichkeit
Sympathie und Gefühl 65% 2 81% Sympathie und Gefühl
Einkommen 45% 3 34% Aussehen
Beruf 28% 4 28% Gemeinsame Interessen
Familiäre Umgebung 17% 5 20% Alter

Die Hochzeit

Der rechtliche Teil einer Hochzeit ist in Japan ein kurzer Gang aufs Amt, bei dem ein entsprechendes Dokument mit den Siegeln beider Ehepartner versehen wird. Dabei ist nicht einmal die Anwesenheit beider Partner notwendig. Die eigentliche Hochzeitszeremonie wird jedoch religiös vollzogen. Japaner haben dabei Wahl: sie können nach buddhistischem, shintōistischem oder christlichem (westlichem) Brauch heiraten.

Ritus Anteil
Christlich 53,1%
Shintō 32,3%
Säkular 11,5%
Buddhistisch 0,8%
Andere 2,3%

Stand: 1998[2]

Hochzeiten sind in Japan eine teure Angelegenheit: nach Umfragen liegen die Kosten bei rund 30.000 EUR – im Durchschnitt. Die Rechnung tragen traditionell die Eltern der Braut. Dabei stellen Zeremonie (in einem Schrein oder Tempel) und die Bekleidung, welche meist nur geliehen wird, den größten Kostenfaktor dar. Würde man eine komplette traditionelle Hochzeitsausstattung kaufen, ergebe sich ein Preis, der einem europäischen Sportwagen (wie Porsche oder Ferrari) gleichkäme. Die Ausleihe kostet mit durchschnittlich 3.000 - 5.000 EUR vergleichsweise wenig.

An der Hochzeit selbst nimmt nur der engere Familienkreis teil. Nach der Hochzeit wird jedoch eine große Party veranstaltet, zu der Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen und ehemalige Kommilitonen eingeladen werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Partner dem jeweiligen Bekanntenkreis vorgestellt. Von den Gästen wird erwartet, eine entsprechend teure Eintrittskarte zu erwerben oder einen Umschlag mit Geld mitzubringen. Die Party trägt auch zur Finanzierung der Hochzeit bei. Sachgeschenke sind nicht üblich.

Ein sehr üblicher Brauch ist es, eine Photosession zu machen. Besonders weil man in der Regel nur einmal dazu kommt, die extrem teure (und meist nur geliehene) Hochzeitskleidung zu tragen. Auch die Fotos sind teuer (500 - 2.000 EUR, je nach Umfang der Session). Jedoch werden die Bilder sehr professionell und auf besonderem Photopapier gemacht. Damit sollen sie mehrere hundert Jahre lang haltbar sein.

Hochzeitsreise

Die Hochzeitsreise (新婚旅行, shinkonryokō) ist eine der seltenen Gelegenheiten für einen Salaryman, außerhalb der drei üblichen Urlaubswochen (Neujahr, Golden Week und Obon) eine längere Reise zu unternehmen. Das beliebteste Reiseziel ist Hawaii.

Gemischte Ehen

Der Anteil gemischter Ehen ist in den letzten Jahren auf knapp über 5% geklettert. Japanische Männer und Frauen suchen allerdings ganz unterschiedliche Nationalitäten als Partner.

Japanische Frauen suchen Europäer und Amerikaner. Dem Vernehmen nach akzeptieren westliche Ehemänner eher eine gleichberechtigte Ehefrau, die auch eine Karriere verfolgt.

Japanische Männer heiraten vor allem Frauen aus anderen asiatischen Ländern. Oft sind es Männer vom Land, die in ihrer Heimat keine Frau finden, da die Frauen zum Studieren in die Stadt gezogen sind.

Internationale Hochzeiten in Japan:

Jap. Männer Anzahl   Jap. Frauen Anzahl
Chinesinnen 10.242 Koreaner 2.235
Philippinas 7.794 Amerikaner 1.529
Koreanerinnen 5.318 Chinesen 890
Amerikanerinnen 156 Briten 334
Britinnen 65 Philippiner 117

Quelle: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (2003)

Rechtliche Regelung

Die japanische Verfassung verlangt in Art. 24 ausdrücklich, das Familienrecht völlig neu zu gestalten und dabei die Gleichberechtigung der Geschlechter im Eherecht zu verwirklichen. Dies führte zu erheblichen Änderungen im Familienrecht und Erbrecht, um diesen Auftrag der Verfassung umzusetzen.

Männer können ab 18 Jahren, Frauen bereits ab 16 Jahren heiraten. Nur für Frauen gilt die Einschränkung, dass eine Heirat für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Auflösung einer früheren Ehe verboten ist, um eine Überlappung der Zeiträume auszuschließen, für die eine Vermutung der Ehelichkeit eines Kindes gilt; der japanische Oberste Gerichtshof hat diese Regelung als nicht verfassungswidrig eingestuft.[3]

Eine Scheidung ist anders als in Deutschland durch einfache Vereinbarung der Ehegatten möglich und bedarf keines Gerichtsurteiles. Die große Mehrheit der Scheidungen erfolgt auf diese Weise.

Siehe auch:

Einzelbelege

  1. http://web.archive.org/web/20060506162441/http://web-japan.org/nipponia/nipponia9/sp03.html
  2. NIPPONIA (9, 1999); zitiert nach http://www.univie.ac.at/rel_jap/alltag/haus.htm
  3. Oberster Gerichtshof vom 5.12.1995、Hanrei Jihō 1563m S. 81.

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