- Hofrecht
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Das Hofrecht (mhd. hovereht, hofsbrauch u.ä.; lat. ius curiae, lex familiae) regelte im Mittelalter die Rechtsverhältnisse des Gutsherren zu seinen Dienstleuten und Hörigen als auch der letztern untereinander in Bezug auf Dienst- und Gutsverhältnisse. Zum einen umfasste das Hofrecht das Dienstrecht, Dienstmannenrecht, d.h. das Recht der ritterlichen Dienstleute und Beamten, zum anderen auch das bäuerliche Hofrecht, das für die unfreien oder hofhörigen Landleute bestand.
Nicht zu verwechseln ist das Hofrecht mit dem Höferecht, d.i. das bäuerliche Grund- und Anerbenrecht.
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Kategorie:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
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