Holzmark

Holzmark

Ein Markwald ist ein Waldgebiet, welches von mehreren Orten gemeinsam bewirtschaftet wird.

Der Wald gehört dabei nicht zur Gemarkung der jeweiligen Orte, sondern ist Teil einer gemeinsamen Gemarkung, der Markgenossenschaft. Die Bezeichnung „Markwald“ hat sich auch nach Auflösung der Markgenossenschaften bis in die heutige Zeit als Name der jeweiligen Wälder erhalten.

Einwohner der umliegenden Gemeinden, welche Markgenossen sind, haben das Recht, im Markwald Holz zu schlagen, ihr Vieh im Wald weiden zu lassen und ähnliches. Das Jagdrecht ist jedoch nicht mit inbegriffen.

Markwald heißt auch z. B. ein Wohngebiet der Stadt Mühlheim am Main.

Markwald ist auch ein männlicher germanischer Personenname.

Siehe auch


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  • Holzmark — (Holzmarkr), Stück Wald, welches einer Gemeinde od. einer Privatperson gehört …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Holzmark, die — Die Holzmark, plur. die en, eine Mark, d.i. ein in seine Gränzen eingeschlossener Bezirk eines Holzes oder Waldes; besonders so fern das Eigenthum darüber einer Person oder einer Gemeinheit zustehet, dergleichen Holzmarken von bald größerm bald… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Märker, der — Der Märker, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Märkerinn, ein nur in einigen, besonders Niederdeutschen und Rheinischen Gegenden übliches Wort, den Einwohner einer Mark, besonders einer Holzmark, einen Theilhaber an einer Holzmark zu… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausmärker, der — * Der Ausmärker, des s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. der Wetterau, der Einwohner einer Holzmark, welcher aber die Rechte und Freyheiten der Mark nicht zu genießen hat; im Gegensatze der Inmärker. S. Holzmark. Oft auch überhaupt… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Mark (3), die — 3. Die Mark, plur. die en, ein sehr altes und weit ausgebreitetes Wort, welches überhaupt so wohl ein Zeichen, als auch die damit bezeichnete Sache bedeutet. 1. Ein Zeichen. 1) In der allgemeinsten Bedeutung, ein jedes sichtbares oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Markrecht, das — Das Markrêcht, des es, plur. die e, das Recht der Theilhabung an einer Holzmark; ingleichen dasjenige, was in Sachen, welche die Holzmark betreffen, Rechtens ist. Siehe 3. Mark 2. 1) …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Communicationsweg — Ein Communikationsweg ist ein Verbindungsweg in oder zwischen Orten. Die Kommunikation ist ursprünglich auch die Verbindung in der mittelalterlichen Befestigung[1]. Begriffsumfang Mit dem Ausbau der Städte gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden… …   Deutsch Wikipedia

  • Forstgericht — Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Markgericht, Holzdinge, Holting, Hölting oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Holting — Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Markgericht, Holzdinge, Holting, Hölting oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Holzdinge — Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Markgericht, Holzdinge, Holting, Hölting oder… …   Deutsch Wikipedia

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