- Hoyvíker Abkommen
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Das Hoyvíker Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Island und den Färöern. Er richtet zwischen beiden Staaten eine umfassende Freihandelszone ein.
Der Vertrag wurde am 31. August 2005 vom isländischen Ministerpräsidenten Davíð Oddsson und dem färöischen Ministerpräsidenten Jóannes Eidesgaard im Nationalmuseum der Färöer in Hoyvík, einem Vorort der Hauptstadt Tórshavn, unterschrieben. Der Vertrag wurde von beiden Parlamenten ratifiziert. Da aber die Färöer politisch zu Dänemark gehören, muss der Vertrag noch vom dänischen Parlament ratifiziert werden, um volle Gültigkeit zu erlangen. Teile des Vertrages sind aber bereits heute wirksam.
Es ist der weitreichendste Freihandelsvertrag beider Nationen. Er garantiert eine fast unbegrenzte Freiheit der Waren, Dienstleistungen, Personen und des Kapitals. Er behandelt auch die Wettbewerbspolitik und staatliche Förderungen und verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft, abgesehen von im Vertrag festgelegten Ausnahmen. Für Island ist es der erste Vertrag, der auch landwirtschaftliche Produkte umfasst. Diesen Wirtschaftssektor schützt die isländische Regierung normalerweise vor ausländischen Einflüssen. Eine bedeutende Ausnahme stellt aber die Fischereiindustrie dar, die vom Vertrag nicht umfasst ist. Weiterhin wird in bestehende Beschränkungen von ausländischen Investitionen in Industrien der Staaten nicht eingegriffen.
Neben den rein wirtschaftlichen Aspekten wurden auch weitere Maßnahmen für eine gesteigerte Zusammenarbeit der beiden Staaten beschlossen, etwa auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Sport, Gesundheitswesen, Transport, Kommunikation, Tourismus, Umweltschutz, Energie- und Ressourcenmanagement.
Weblinks
- Pressemeldung und Vertragstext (fär.)
- Pressemeldung (engl.)
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