Höchstrichterliche Entscheidung

Höchstrichterliche Entscheidung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen. In Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. Teilweise werden darunter auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte gefasst, sofern diese als letzte Instanz zuständig sind. In neuerer Zeit fallen darunter auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im kontinentaleuropäischen Rechtskreis erhebliche Bedeutung bei der Rechtsauslegung, da sich die anderen Gerichte in der Regel an ihr orientieren. Im angelsächsischem Rechtskreis kommen den höchstrichterlichen Entscheidungen theoretisch erheblich höhere Bedeutung zu, da im case law kein Widerspruch zu Entscheidungen höherer Instanzen zulässig ist. Die höchstrichterlichen Entscheidungen haben dort als Präzedenzfälle daher größere Auswirkungen. In der Praxis nähert sich die Bedeutung der höchstrichterlichen Entscheidungen jedoch auch in Deutschland dem rechtstheoretisch wesentlich höheren Einfluss im angelsächsischen Recht an.

Einen Sonderfall stellen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dar, da diese in Deutschland Gesetzeskraft entfalten können und so andere Gerichte binden.

Zu unterscheiden von den höchstrichterlichen Entscheidungen sind obergerichtliche Entscheidungen, die zwar von höheren Gerichten gefällt werden, die aber nicht die letzte Instanz ihres jeweiligen Instanzenzuges sind (in Deutschland etwa Oberlandesgerichte, Landesarbeitsgerichte, Landessozialgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe) und erstinstanzliche Entscheidungen der Eingangsgerichte.

Die obergerichtlichen Entscheidungen haben eine ähnliche Bedeutung wie die höchstrichterlichen Entscheidungen, in denen (noch) keine höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen. Dies betrifft vor allem Rechtsbereiche, die durch Landesrecht geregelt sind und daher durch die höchstrichterlichen Bundesgerichte nicht reversibel sind. Im Zivilrecht ist dies beispielsweise ein Großteil des privaten Nachbarrechts, bei den Verwaltungsgerichten sind es große Teile des Polizeirechts.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Dzodzi-Entscheidung — Die Dzodzi Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990.[1] Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 141 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Als Bremer Klausel wird Artikel 141 des deutschen Grundgesetzes bezeichnet. Er schränkt den Anwendungsbereich der grundgesetzlichen Vorschriften über den Religionsunterricht ein und ermöglicht so in einigen Gebieten Deutschlands andere… …   Deutsch Wikipedia

  • Adoptiert — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Adoptivkind — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahme als Kind — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahme an Kindes Statt — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Auslandsadoption — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Erwachsenenadoption — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Stiefkindadoption — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundsatzurteil — Grụnd|satz|ur|teil, das (Rechtsspr.): höchstrichterliche Entscheidung [über ein vorher noch nicht grundsätzlich geklärtes u. daher häufig umstrittenes juristisches Problem]. * * * Grụnd|satz|ur|teil, das (Rechtsspr.): höchstrichterliche… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”