- Højesteret
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Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Das Højesteret (dt. Oberstes Gericht) ist Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen. Es verhandelt Urteile und Verfahren der beiden Landesgerichte (Østre Landsret und Vestre Landsret) sowie des See- und Handelsgerichts (Sø- og Handelsretten). In Strafrechtssachen steigt das Gericht jedoch nicht wieder in die Beweisaufnahme ein, sondern kann nur Verfahrensmängel, Strafmaß und Gesetzesauslegung der untergeordneten Instanzen, also eine mögliche Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts, prüfen.
Wurde ein Prozess am Amtsgericht (byret) begonnen und ein Revisionsverfahren vor dem Landesgericht durchgeführt, kann dessen Urteil nur vor das Oberste Gericht gebracht werden, falls der unabhängige Prozessbewilligungsausschuss (procesbevillingsnævnet) eine Sache zur drittinstanzlichen Behandlung zulässt. Dieser fünfköpfige Ausschuss besteht aus einem Richter des Obersten Gerichts, einem Richter am Landesgericht, einem Amtsrichter, einem Rechtsanwalt und einem Mitglied der juristischen Fakultät einer dänischen Universität.
Die dänische Verfassung garantiert eine direkte Überprüfung durch das Oberste Gericht, wenn ein Verein durch Parlamentsgesetz zwangsaufgelöst wird.
Das Højesteret behandelt auch letztinstanzlich Verfahren aus den Färöern und Grönland.
Das Oberste Gericht hat seinen Sitz auf Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Es wurde 1661 von Friedrich III. begründet. Zur Zeit besteht es aus 19 Richtern. Gerichtspräsident wurde 2010 Børge Dahl.
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