- Hüter der Verfassung
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Der Begriff Verfassungsschutz ist ein Oberbegriff für
- den materiellen (normativen) Verfassungsschutz,
- den administrativen (behördlichen) Verfassungsschutz.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sind das insbesondere Art. 9 , Art. 18 , Art. 21 und Art. 79 GG.
Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (nachrichtendienstlich),
- die 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) (nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz) der Bundesländer sowie
- andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen (z. B. durch ein Vereinsverbot des Bundesministers des Innern bzw. des jeweiligen Landesinnenministers oder durch ein Parteiverbot des Bundesverfassungsgerichtes).
Österreich
In Österreich existieren als administrativer Verfassungsschutz
- das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie
- die 9 Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) der Bundesländer.
Schweiz
Siehe Staatsschutz
Literatur
- Florian Weber: Verfassungsschutz als Demokratiefürsorge? Zur Theorie eines Verfassungswächters bei Fichte, Sieyès und Constant. In: Der Staat 44 (2005), S. 112–137.
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