IGKB

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Der Bodensee

Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung ist ein multilaterales Abkommen mit dem Ziel, den Bodensee vor Verunreinigungen zu schützen. In dem Abkommen wurde die Gründung der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) beschlossen[1]. Im November 1959 fand in St. Gallen die konstituierende Sitzung statt[2]. Das Übereinkommen wurde am 27. Oktober 1960 in Steckborn beschlossen und trat am 10. November 1961 in Kraft[2].

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Unterzeichner des Abkommens sind das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, die Republik Österreich sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft durch die Kantone Thurgau, St. Gallen und Graubünden[1]. Die Kantone Kanton Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden unterstützen die Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls[3]. Die Bundesrepublik Deutschland, welche die Gründung der IGKB unterstützt hat, entsendet einen Beobachter. Ebenfalls ist ein Beobachter des Fürstentums Liechtenstein in der Kommission vertreten[3].

Organisation

Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee findet sich einmal jährlich im Mai zu einem Treffen zusammen[4]. Bei diesem Treffen, dessen Ort zwischen den Mitgliedsstaaten rotiert, werden einstimmig Entscheidungen getroffen[4][5]. Der Vorsitz der Kommission rotiert im zweijährigen Rhythmus zwischen den beteiligten Staaten[5]. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fachbereichen, deren Vertreter der IGKB beratend zur Seite stehen und sich mehrmals jährlich untereinander abstimmen[4]. Im Übereinkommen ist außerdem eine Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) vorgesehen[1].

Die Entwicklung der Phosphorkonzentration des Bodensees

Erfolge

Durch den Bau und die technische Verbesserung von Kläranlagen rund um den Bodensee konnte die Phosphorbelastung des Wassers deutlich reduziert werden, womit den Algen ein wichtiger Nährstoff entzogen wurde[6]. Des Weiteren versucht die IGKB die Beeinträchtigung des Ökosystems durch Aufschüttungen, Hafenanlagen sowie die Nutzung durch Wassersport und Schifffahrt zu Minimieren und verbaute Uferzonen zu renaturieren[7]. Auch die Bekämpfung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wie beispielsweise Öl zählt zum Aufgabenspektrum der IGKB[8].

Weblinks

Literaturverzeichnis

  1. a b c Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  2. a b IGKB Gründung (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  3. a b IGKB Mitglieder (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  4. a b c IGKB Arbeitsweise (Abgerufen am 05. Dezember 2008)
  5. a b IGKB Kommission (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  6. IGKB Reduktion von Phosphor, dem wichtigsten Algennährstoff (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  7. IGKB Uferrenaturierung (Abgerufen am 5. Dezember 2008)
  8. IGKB Schadensabwehr (Abgerufen am 5. Dezember 2008)

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