- INSPIRE
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Die Infrastructure for Spatial Information in the European Community (INSPIRE) ist eine Initiative der europäischen Kommission mit dem Ziel, eine europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen. Die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE), in Kraft seit dem 15. Mai 2007, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, stufenweise interoperable Geobasisdaten (zunächst über Koordinatenreferenzsysteme, Geographische Gittersysteme, Geographische Namen, Verwaltungseinheiten, Adressen, Flurstücke, Verkehrs- und Gewässernetze) sowie Geofachdaten (zunächst über Schutzgebiete und Geologie) bereitzustellen. Die Verpflichtung, Daten verfügbar zu machen, gilt nur für bereits vorhandene und in digitaler Form vorliegende Geodaten; die Richtlinie fordert nicht die Neuerfassung von bisher nicht digital vorliegenden Geodaten.
Inhaltsverzeichnis
Ziele und Vorteile
Die öffentlichen Einrichtungen beginnen auf Grund der in Kraft getretenen INSPIRE-Richtlinie, ihre Geodaten INSPIRE-kompatibel aufzubereiten, wobei der Zeitplan zunächst die Erzeugung einheitlicher Metadaten vorsieht. Die Geodaten können damit jenseits der jeweiligen Verwaltungs- und Ländergrenzen genutzt werden. Im deutschsprachigen Raum läuft dieser Aufbau unter dem Schlagwort Geodateninfrastruktur (GDI). Geodaten in Form von Karten, Luftbildern und Metadaten (Informationen zu z. B. Herkunft und Erhebungszeitpunkt) werden dabei in Form von standardkonformen (in der Regel bezogen auf die Standards des OGC) Diensten und unter Berücksichtigung verbindlich vereinbarter Applikationsprofile, wie z.B. dem WMS-DE Profil 1.0 oder dem in Verabschiedung befindlichen AdV-Profil für WMS, angeboten.
INSPIRE lenkt die Geodateninfrastruktur Europas, indem auch hier bestimmte Vorgaben gemacht werden, denen die Dienste genügen müssen. Durch eine europäische, einheitlich gestaltete Geodateninfrastruktur können Hemmnisse abgebaut werden, indem alle verfügbaren Daten entsprechend aufbereitet und über Portale bereitgestellt werden, die auf den Bürger eines bestimmten europäischen Landes zugeschnitten sind und weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner nennen. So ist auf Dauer gewährleistet, dass ein z. B. nordrhein-westfälischer Dienst bei Bedarf auch in Portugal oder Bulgarien genutzt werden kann. Durch die strenge Ausrichtung an bestimmten technischen Vorgaben werden z. B. direkte Vergleiche zwischen verschiedenen Ländern Europas erst für den Fachanwender möglich. Eine große Schwierigkeit liegt bisher darin, dass jedes europäische Land unterschiedliche und oftmals mehrere Projektionssystemen für die Darstellung verwendet, die im Ausland oft ungebräuchlich sind und somit digital nicht in einer vermessungstechnisch korrekten Abbildung präsentiert werden können. Auch innerhalb von Deutschland gibt es hier bereits Probleme, da auf unterschiedliche Meridianstreifensysteme zurückgegriffen werden muss, wenn eine Darstellung mit einer großen Ost-West-Ausdehnung erfolgen soll. Mit europaweit vereinheitlichten Projektionssystemen, z.B. dem ETRS89, welche für den europäischen Raum Verwendung finden können, sollen die Mitgliedsländer dazu veranlasst werden, zunehmend auf regionale Projektionssysteme zu Gunsten einer europäischen Lösung zu verzichten. Besondere Bedeutung werden künftig nicht nur reine Bilddaten (Karten und Luftbilder) haben, sondern auch alphanummerische Informationen, die über „einen Klick“ auf die Kartendarstellung abrufbar sind. Allgemeine statistische Daten wie die Bevölkerungsentwicklung in Städten oder Regionen werden damit für jedermann abrufbar. Ein weiterer Vorteil einheitlicher Geodaten ist, dass durch ihre Veröffentlichung dem Bürger ein sehr mächtiges Instrument an die Hand gegeben wird, um räumliche Vorgänge (z. B. Planungen, etwa Bau von Großanlagen, Straßen, Gewerbegebiete) zu beobachten und direkt dazu Stellung nehmen zu können. Große Bedeutung wird in dieser Hinsicht auch die Umweltbeobachtung erlangen.
Kritik
Kritische Stimmen merken an, dass INSPIRE grundsätzlich nichts daran ändert, dass Geodaten für die Öffentlichkeit weiterhin nur beschränkt zugänglich sind. Während in den USA Geodaten gemeinfrei sind, sollen die Datensätze in Europa von staatlichen Ämtern zu Lizenzgebühren vertrieben werden. Hauptargumente der INSPIRE-Gegner sind die Monopolisierung der Nutzung und somit Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplatzverluste. Andererseits hat INSPIRE nicht zum Ziel, den Datenzugriff von privater oder kommerzieller Seite auf öffentliche Daten zu regeln (siehe PSI: Public sector information). Auch wird immer wieder darauf hingewiesen, dass US-amerikanische Daten hoher Qualität entweder ebenfalls nur gegen Bezahlung zu erhalten sind, bzw. da durch Organisationen des US-Militärs oder der US-Nachrichtendienste erhoben, nur mit entsprechenden Restriktionen. Schließlich sind die öffentlichen Stellen, die die Geodaten erheben und führen, vielfach auf Einnahmen angewiesen, um die oftmals hohen Kosten der Erhebung und Führung von Geodaten in gewohnter hoher Qualität zumindest teilweise zu refinanzieren.
Vielfach unbeachtet sind bisher auch Einwände gegen einen zu freizügigen Zugang zu den Daten durch Datenschützer geblieben. Geodaten, vor allem Geofachdaten, besitzen häufig einen Personenbezug und unterliegen damit den Regeln der Datenschutzgesetze. Umstritten in der Rechtsprechung, Literatur und Praxis ist jedoch, wann konkret Geodaten einen Personenbezug aufweisen.
Siehe auch
- Global Earth Observing System of Systems (GEOSS)
- Geodateninfrastruktur
- Geodatenzugangsgesetz
- Rechte an Geoinformationen – aktuelle rechtliche Situation
Weblinks
- INSPIRE – INSPIRE-Webseite
- European Geo-Portal - Europäisches INSPIRE-Geoportal
- INSPIRE-Richtlinie
- Geodateninfrastruktur Deutschland - Informationen zur Umsetzung von INSPIRE in Deutschland
- Vorschlag einer Zugangsregelung für ein Geodatenzugangsgesetz im Rahmen der INSPIRE Umsetzung
- Umsetzung in Deutschland durch seit Feb. 2009 geltendes Geodatenzugangsgesetz
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