- Idschtihād
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Idschtihad (arabisch اجتهاد, DMG ’iğtihād ‚Anstrengung‘) ist ein terminus technicus des islamischen Rechts und umfasst das Verfahren zur Rechtsfindung durch eine unabhängige Interpretation der beiden Rechtsquellen Koran und Sunna. Das Gegenteil von Idschtihad ist taqlīd, „Imitation“/„Nachahmung“. Jeder Anwender des Idschtihad muss ein Gelehrter des islamischen Rechts (mudschtahid) sein.
Im Verständnis moderner Reform-Muslime wie Irshad Manji oder Abdelwahab Meddeb bedeutet Idschtihad eine undogmatische, vernunftgeleitete Denkweise, die es jedem Muslim erlaube, seine religiöse Praxis im Lichte zeitgenössischer Umstände auf den neuesten Stand zu bringen: "Um Idschtihad zu praktizieren [...] müssen wir nur offen unsere Fragen an den Islam stellen"[1].
Sunnitische Aspekte des Idschtihad
In der Frühzeit des Islams war Idschtihad eine übliche Praxis und gut mit kalām, seinem „säkularen“ Gegenpart, verwoben. Mit der Zeit kam es aus mehreren Gründen aus der Mode, vor allem aufgrund des Betreibens der ascharitischen Theologen, die darin eine durch Vermessenheit begründete Fehlerquelle sahen. Al-Ghazali war der herausragendste dieser Kritiker und sein Werk Die Inkohärenz der Philosophen wurde so zu einem Standardwerk dieser Ansicht.
Es ist umstritten, ob al-Ghazali die „Schließung der Tore des Idschtihad“ nur beobachtet oder gar eingeleitet hatte. Einigen Stimmen zufolge begann dieser Prozess am Anfang des 10. Jahrhunderts, einige Jahrhunderte nach den Endrevisionen der Hadithe.
Literatur
- Wael Hallag: Wurde das Tor des Idschtihad geschlossen?. In: International Journal of Middle East Studies. 16, Nr. 1, 1984, ISSN 0020-7438, S. 3–41.
Einzelnachweise
- ↑ Irshad Manji: Der Aufbruch - Plädoyer für einen aufgeklärten Islam, München 2005 (dtv), S. 75
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