Immaterialgut

Immaterialgut

Immaterielle Güter unterscheiden sich in Dienstleistungen und Rechte und gehören neben den materiellen Gütern zu dem Oberbegriff der wirtschaftlichen Güter. Dienstleistungen und Rechte lassen sich jeweils, vgl. den materiellen Gütern (siehe auch hier), in Produktions- und Konsumgüter unterteilen.

Die Produktionsgüter dienen Unternehmungen oder dem Staat zur Erstellung von zum Beispiel Konsumgütern, während die Konsumgüter unter den Immateriellen Gütern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedürfnissbefriedigung konsumiert werden. (siehe dazu auch Konsumgut und Produktionsgut)

Als Beispiel für Dienstleistungen die als Konsumgüter verwendet werden, gelten menschliche Leistungen für den privaten Haushalt (bereitgestellt durch Rechtsanwalt oder Arzt). Dienstleistungen, die den Produktionsgütern zugeordnet werden, können zum Beispiel Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Für den Bereich Rechte sind Lizenzen und Patente ein gutes Beispiel.


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