In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie irrtümlich zugeschrieben, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern von dem lutherischen Theologen Rupertus Meldenius (eigentlich: Peter Meiderlin, * 1582 in Oberacker bei Maulbronn, † 1. Juni 1651 in Augsburg).

Meldenius verwendete den Ausspruch vermutlich in den frühen 1620er Jahren in einer noch leicht unterschiedlichen Form in einem Friedenswort, das sich an die lutherischen Theologen seiner Zeit richtete. Diese führten heftige Auseinandersetzungen um die Rechtgläubigkeit der Theologie Johann Arndts, so dass aus Sicht des Verfassers eine Spaltung der lutherischen Kirche drohte. Meldenius unterschied zwischen „necessariis“ und „non necessariis“ anstelle der heute in dem Satz üblichen „dubiis“. Dies entsprach einer damals gängigen theologischen Einordnung von Begriffen. Die Gegenüberstellung im ersten Teil des Ausspruches entspringt einem rationalen Umgang mit der Theologie, insbesondere dem Bestreben durch Ausklammern unwichtiger Details die Streitfragen zu verringern. Der Abschluss appelliert daran, über die Auseinandersetzung die Nächstenliebe nicht zu vergessen.

Der ursprünglich rein innerkirchlich gedachte Aufruf wurde schnell aufgenommen und auch in Schriften zitiert, die das Verhältnis der verschiedenen christlichen Konfessionen behandelten. Als der Spruch im 18. Jahrhundert zum geflügelten Wort wurde, wurde schließlich die negative Formulierung „non necessariis“ durch „dubiis“ ersetzt. Durch die Loslösung von fest umrissenen theologischen Kategorien verbreitete sich der Ausspruch auch unter Angehörigen anderer Konfessionen, insbesondere unter Katholiken. Der Verfasser geriet nach der Lösung des Spruches aus seinem ursprünglichen Kontext in Vergessenheit. Aufgrund der Bedeutung der Nächstenliebe im Werk des Augustinus von Hippo wurde die Sentenz sowohl von Katholiken als auch von Protestanten diesem zugeschrieben.

Eine besondere Bedeutung erhielt die Sentenz in der katholischen Kirche in den Auseinandersetzungen um den Hermesianismus, als sie beide Seiten mit unterschiedlicher Gewichtung von „necessariis“ und „dubiis“ verwendeten. Hierdurch war der Ausspruch in der Diskussion theologischer Probleme Mitte des 19. Jahrhunderts präsent. Als Wahlspruch einer katholischen Studentenverbindung ist der Spruch erstmals dadurch bezeugt, dass der Theologiestudent Hermann Ludger Potthoff 1854 diesen Ausspruch in das Protokollbuch der Unitas, die damals ein reiner Theologenverein war, schrieb.

Es ist heute der Wahlspruch des Cartellverbands der katholischen deutschen Studentenverbindungen, des Cartellverbands der katholischen österreichischen Studentenverbindungen, des Verbands der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas und der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Sentenz steht außerdem als Eingangsmotto über der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz.[1]

Literatur

  • H. J. M. Nellen: "De zinspreuk 'In necessariis unitas, in non necessariis libertas, in utrisque caritas,'" Nederlands archief voor kerkgeschidenis 79, no. 1 (1999): 99-106.
  • Friedrich Lücke: Über das Alter, den Verfasser, die ursprüngliche Form und den wahren Sinn des kirchelichen Friedensspruches: „In necessariis unitas, in non necessariis libertas, in utrisque caritas“. Eine literar-historische theologische Studie; Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1850
  • Gustav Krüger: De la maxime: „In necessariis unitas, in non necessariis libertas, in utrisque caritas“; in: Congrès d’Histoire du Christianisme (Jubilé Alfred Loisy); Paris 1928, III, S. 143–152; deutsch in: Theologische Studien und Kritiken 100 (1927), S. 154–163

Weblinks

"In necessariis unitas, in non necessariis libertas, in utrisque caritas" (englisch) Geschichte des Zitats (englisch)

Einzelnachweise

  1. Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz

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