- Inertabfälle
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Ein Inertabfall ist in der Ökologie und im Entsorgungsrecht ein Abfall, der keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegt. Inertabfälle lösen sich nicht auf, sind nicht brennbar und bauen sich nicht biologisch ab. Sie beeinträchtigen andere Materialien, mit denen sie in Berührung kommen, nicht in einer Weise, die zu Umweltverschmutzung führt oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Ihre Auslaugbarkeit ist gering und der Schadstoffgehalt sowie die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein.
(nach Richtlinie 31/1999/EG)Beispiele für Inertabfälle: Schlacken aus der Müllverbrennung (unter bestimmten Bedingungen und nach Überprüfung der Auslaugbarkeit), Glas und Porzellan sowie verglaste Abfälle. Gemäss Technischer Verordnung über Abfälle (TVA) ist in der Schweiz von der Inertstoff-Deponie vor allem die Reaktordeponie abzugrenzen, welche die deponierungspflichtigen Schadstoff-Abfälle aufzunehmen hat.
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