- Inhärent
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Inhärenz (von lat. inhaerere - in etwas hängen, an etwas haften) bezeichnet allgemein das Innewohnen oder die Anhaftung.
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Philosophie
In der Philosophie bezeichnet der Begriff Inhärenz den Umstand, dass manche Eigenschaften notwendig zu bestimmten Sachen dazugehören. Es besteht ein inniger Zusammenhang (Inhärenz) zwischen einer Eigenschaft und dem Träger der anhaftenden oder innewohnenden Eigenschaft. Die Inhärenz unterstreicht also Zusammenhänge und Abhängigkeiten. Der Begriff umfasst aber auch jene Eigenschaften, die einem Ding oder einer Substanz durch einen Zufall anhaften können und die deswegen keine Notwendigkeit darstellen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akzidenz.
Beispiel: Bei der Aussage Der Körper ist schwer haftet die Eigenschaft der Schwere notwendig am Vorhandensein eines Körpers. Denn alle Körper sind materiell und somit schwer (Sinn). Das Gewicht oder genauer seine Masse - Gewicht entsteht erst unter dem Einfluss einer Beschleunigung - ist die inhärente Eigenschaft eines Körpers. Wenn der beispielhafte Körper noch farbig sein sollte, dann wäre die Farbe nur eine zufällige, jedoch keine notwendige Eigenschaft. Gleichwohl haftet sie - in diesem Beispiel - an dem Körper.
In einem Gegensatz zur Inhärenz steht der Begriff Subsistenz.
Technik
In der Technik spricht man von inhärenter Sicherheit, wenn ein technisches System derart konstruiert ist, dass es auch nach dem Ausfall externer Komponenten sicher arbeitet. Prominente Beispiele dafür sind Kugelhaufenreaktoren in der Kerntechnik und Hybridantriebe von Raketen. Es ist zu beachten, dass bei dem Betrieb inhärent sicherer Anlagen eine Restgefahr besteht.
Qualität
Bei der Qualität spricht man von 'inhärenten Merkmalen' wobei hier inhärent bedeutet im Gegensatz zu "zugeordnet", "einer Einheit innewohnend", insbesondere als ständiges Merkmal.
Literatur
- Carlos A. Dufour: Inhärenz. Ontologische Untersuchungen zu Eigenschaften und Inhärenz. Philosophia, München 2005, ISBN 3-88405-087-7.
Siehe auch
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