- Initiierung
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Als Initiative (von lat. initium, Anfang) bezeichnet man den Anstoß zu einer Handlung oder den ersten Schritt zu eben dieser Handlung. Man kann in diesem Sinne die Initiative ergreifen oder aber die Initiative jemand anderem überlassen.
Weiter gefasst wird der Begriff Initiative auch benutzt, um die Fähigkeit einer Person, aus eigenem Antrieb zu handeln, Entscheidungen zu fällen oder Unternehmungsgeist an den Tag zu legen, zu bezeichnen.
Inhaltsverzeichnis
Sozialpsychologische Kategorie
Initiative ist auch eine Verhaltenssequenz im sozialen Feld:
- initiierte Aktivität von interpersonaler Bedeutung
- initiativ werden kann bedeuten, erste Grundlagen im interaktiven Bereich sozialer Ereignisse zu legen
- die Initiative behalten; Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen und sich nicht aus der Hand nehmen lassen
- initiativ sein kann heißen: aktiv sein und nicht re-aktiv (siehe Proaktivität)
- Konflikte aktiv gestalten
Schach
Im Schach versteht man unter der Initiative die Möglichkeit, positionelle oder taktische Drohungen aufstellen, gegen die der andere sich verteidigen muss, ohne selbst entsprechende Gegendrohungen aufstellen zu können. Eine Initiative ist noch nicht gleichbedeutend mit einem Vorteil, manchmal ist sie nur zeitweilig. Aus schachpsychologischer Sicht fühlen sich viele Spieler wohler, wenn sie die Initiative besitzen, als wenn sie gegen sie ankämpfen müssen. Die Auswirkungen eines Fehlers sind für diejenige Partei, die gegen die Initiative kämpft, oft gravierender als für die Gegenpartei.
Manchmal hat man die Initiative auch als Kompensation für einen anderweitigen Nachteil. In einigen Stellungen neigt die Initiative dazu, sich zu verflüchtigen, wenn man nicht konsequent angreift oder auch, wenn der Gegner sich genau verteidigt. In anderen Situationen hat man es mit lang anhaltender Initiative aufgrund von statischen Stellungsvorteilen zu tun.
Politik
Wird der Begriff Initiative in einem politischen Zusammenhang benutzt, sind meist konkrete politische Aktionen gemeint:
- eine Bürgerinitiative
- ein Bürgerbegehren, Volksbegehren, eine Volksinitiative
- im deutschen Bundestag ist eine Initiative eine Gesetzesvorlage
- in der Schweiz ist die Volksinitiative eines der grundlegendsten direktdemokratischen Rechte. Jeder Schweizer Stimmberechtigte hat das Recht, mit einer Initiative (auf Bundesebene sind 100.000 Unterschriften nötig) eine Änderung der Bundesverfassung zu beantragen und diese dem Stimmvolk zur Abstimmung vorlegen zu lassen, was einmalig ist auf der Welt.
Für weitere Details, wie auch Volksinitiativen in den Kantonen und Gemeinden, siehe Volksinitiative (Schweiz).
Siehe auch
- Genfer Initiative
- Open Archives Initiative
- Text Encoding Initiative
- Initiative D21
- Vorhand und Nachhand, Initiative in der Theorie der Spiele
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